Schadensersatz bei kostenloser Stornierung und Dauer der Rückzahlung.

  • burgi1967
    Dabei seit: 1142726400000
    Beiträge: 17
    geschrieben 1148928758000

    Hallo Leute,

    hatte über Oeger Tours ein Hotel gebucht, was leider nicht rechtzeitig fertig wurde. 2,5 Wochen vor Reiseantritt hat man uns darüber informiert. Alternative war entweder Umbuchung auf ein anderes Hotel oder kostenlose Stornierung. Da die Alternativen keine Alternativen waren, haben wir kostenlos storniert. Jetzt ist meine Frage, kann ich ausser der Rückerstattung des Reisepreises noch etwas verlangen, wie z. B. Schadensersatz oder so?

    Hat ausserdem schon jemand Erfahrungen gemacht wie lange es bei Öger Tours mit der Rückerstattung des Geldes dauert.

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

    Schon mal vielen Dank im Voraus für die Antworten.

    Gruss Burgi

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1148929415000

    Wofür möchtest Du denn Schadenersatz haben? Der Reisevertrag wurde storniert und Dir ist kein Schaden entstanden.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1148975724000

    Löst ein Reiseveranstalter einseitig den gebuchten Reisevertrag vor Abreise auf ohne dass die dafür gesetzlich festgelegten Gründe als Grund angeführt werden (Nichterreichen der Mindestteilnehmer, Höhere Gewalt wie Erdbeben), dann wird der Veranstalter Schadenersatzpflichtig!

    Der Schadenersatz ist mit dem Reisepreis pauschaliert, sofern keine anderen, höheren Kosten nachweislich entstehen.

    Gruß

    Peter

  • maus333
    Dabei seit: 1120521600000
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    geschrieben 1149969972000

    @ burgi1967

    Hallo Burgi,

    hast Du mal mit ÖGER gesprochen wegen des Schadenersatz ?

    Fragen kostet nix, versuchen würde ich es auf jeden Fall. Aber ich denke das Du zu 99% nix bekommen wirst.

  • spritelse
    Dabei seit: 1180137600000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1180444445000

    @'burgi1967' sagte:

    Hallo Leute,

    hatte über Oeger Tours ein Hotel gebucht, was leider nicht rechtzeitig fertig wurde. 2,5 Wochen vor Reiseantritt hat man uns darüber informiert. Alternative war entweder Umbuchung auf ein anderes Hotel oder kostenlose Stornierung. Da die Alternativen keine Alternativen waren, haben wir kostenlos storniert. Jetzt ist meine Frage, kann ich ausser der Rückerstattung des Reisepreises noch etwas verlangen, wie z. B. Schadensersatz oder so?

    Hat ausserdem schon jemand Erfahrungen gemacht wie lange es bei Öger Tours mit der Rückerstattung des Geldes dauert.

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

    Schon mal vielen Dank im Voraus für die Antworten.

    Gruss Burgi

    hallo,viel.hilft das folgende weiter,laut urteil des bgh ist ein veranstalter unter umständen verpflichtet schadensersatz zu zahlen wenn er kein gleichwertiges alternativhotel stellen kann würd mich beim anwalterkundigen

    lieber locker vom hocker,als hektisch übern ecktisch
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1180448910000

    Unter Umständen ist der RV zu Schadenersatz verpflichtet...

    Im ersten Fall wurde eine Alternative angeboten, die von burgi nicht akzeptiert worden ist. Den Grund wissen wir nicht: war es z.B. kein gleichwertiges Hotel?

    burgi hätte auch selbst nach Alternativ-Hotels suchen und darüber mit dem Veranstalter verhandeln können.

    Aber es wurde vom kostenlosen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, womit der Vertrag erloschen ist - nicht der Veranstalter hat den Vertrag gekündigt.

  • puffel
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    Beiträge: 1058
    geschrieben 1180451857000

    Wir hatten das letztes Jahr!

    Schadenersatzansprüche hast Du hier nicht, da DU vom Vertrag kostenlos zurückgetreten bist!

    Der Veranstalter ist verpflichtet, Dir eine Alternative vorzuschlagen. Dies hat er getan. Du hast nicht eingewilligt, sondern von Deinem kostenlosen Rücktrittsrecht gebrauch gemacht!

    Wir haben das letztes Jahr auch so getan, da für mich die Alternative auch nicht in Frage kam. Wir haben einen guten Anwalt im engeren Freundeskreis, der hat mit uns alles durchgekaut, aber es war ja alles rechtens!

    Es geht ja darum, daß der RV versucht hat, den Vertrag mit Dir nach den besten Möglichkeiten zu erfüllen. Es kann niemand was dafür, wenn das a) nicht rechtzeitig fertig wird und b) in der Gegend keine gleichwertigen Hotels zu finden sind!

    Also, Hoffnungen auf Schadenersatz brauchst Du Dir keine zu machen, da Dir ja kein Schaden zugefügt wurde. Und wenn man von "entgangener Urlaubsfreude" spricht: DU wolltest die angebotene ALternative ja nciht annehmen...

    Neid muss man sich hart erarbeiten!
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