Hallo.
Ich hatte bei meinem letztem Urlaub zum ersten mal ein paar Ärgernisse.
Geplanter Abflug am 24.7.14 um 17:30 Uhr, Tatsächlicher Abflug am Folgetag 25.7.14 um 7:00 Uhr.
Ich bin gerade dabei die Fluggesellschaft anzuschreiben mit allen Nachweisen ect.
Meine Frage lautet jetzt, kann ich durch die versäumte Hotelübernachtung am 24.7.14 auch beim Reiseveranstalter Schadensersatz fordern? Schuld war ja die Fluggesellschaft…
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
MfG