• gondolieros
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    geschrieben 1179332263000

    Hallo,

    mein Mann kam am 07.05.07 mit LH von Rom an. Dort hatte er beruflich zu tun. Im Gepäck 3 teure Anzüge, einige Hemden, teure Schuhe, Gürtel usw. Summa summarum hat der Koffer einen Wert von ca. 2500 Euro.

    Heute, am 16.05. bekam ich, aber erst nachdem ich gestern eine Gepäckliste nach Frankfurt zu LH gefaxt hatte, Bescheid, dass sie den Koffer wahrscheinlich gefunden haben. Er wird heute von Rom nach München geschickt. Bis er dann bei uns ist, wird es sicher Freitag oder Samstag, also eine verspätete Auslieferung von ca. 12 Tagen.

    Der Verlust wurde sofort in Muc gemeldet, anscheinend ist in Rom der Gepäckanhänger abgerissen.

    Wieviel Schadensersatz können wir verlangen? Natürlich hatte mein Mann zuhause noch Sachen zum Anziehen, war aber von der Geschäftsgarderobe her stark eingeschränkt. Er hat sich zwischenzeitlich 2 Paar neue Schuhe gekauft, zudem werden wir wohl alle Anzüge in die Reinigung bringen müssen.

    Gibt es da eine Faustregel wieviel Geld uns zusteht? Das Montrealer Abkommen besagt ja nur bei Verlust 1200 Euro.

    Vielen Dank für eure Antworten.

  • holzwurm
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    geschrieben 1179335206000

    Ich denke wenn LH die neuen Schuhe und die Reinigung der Klamotten übernimmt sowie eine kleine Entschädigung zahlt, könnt Ihr mehr als zufrieden sein.

    Da es ja auf dem Rückflug passiert ist, ist es auch schwierig einen höheren Schadensersatz geltend zu machen.

    Gruß

    holzwurm

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1179342733000

    Da gibt es nur ein Minimum, es sei denn Du kannst NACHWEISEN, dass es die einzigen Klamotten Deines Mannes waren, rechne mal so mit €100-150....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • JulieL.
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    geschrieben 1179351307000

    Kleidung wird Dir zu 50% ersetzt und Sachen für den täglichen Bedarf, wie Hygieneartikel zu 100%

  • bombes-spatz
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    geschrieben 1179355834000

    @'JulieL.' sagte:

    Kleidung wird Dir zu 50% ersetzt und Sachen für den täglichen Bedarf, wie Hygieneartikel zu 100%

    Ich denke , das dies nur gilt , wenn die Sachen im Urlaubsort nicht auftauchen - da braucht man ja gleich Ersatz. ( gerade Hygieneartikel )

    In dem Fall sind die Sachen ja zu Hause nicht pünktlich angekommen...

    Und wie es scheint , sind ja alle Sachen noch da ?!

    Ich denke , da ist nicht viel zu machen , eine kleine " Wiedergutmachung " vielleicht , aber doch keine 50 % - zumal die Sachen ja wieder da sind...

  • Speedy7
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    Beiträge: 15
    geschrieben 1186681438000

    Hallo zusammen,

    mir ist vor knapp 4 Wochen etwas Ähnliches passiert. Nach meinem Rückflug aus Budapest mit Malev, kam mein Koffer nicht in Frankfurt an. Ich hab ebenfalls das Gepäck gleich als vermisst gemeldet, und bekam es dann nach 5 Arbeitstagen mit der Post zugestellt. In dem Koffer befand sich ein Anzug, den ich 2 Tage später für eine Festlichkeit gebraucht habe. Nach Telefonat mit dem diensthabenden Leiter der Gepäckermittlung und dessen Rücksprache mit den diensthabenden Stationsleiter der Fluglinie, wurde mir genehmigt einen neuen Anzug zu kaufen. Mittlerweile hab ich telefon. von der Fluglinie erfahren (offizielles Schreiben der Rechtsabtilung von Malev steht noch aus), daß ich die Badartikel nicht ersetzt bekomme, da ich auf dem Heimflug war und es wohl ein Gerichtsurteil (??) gibt, wonach man annehmen kann, daß jeder Mensch eine zweite Zahnbürste etc. zu Hause hat. Auf den Weg in den Urlaub hätte mir Malev angeblich 50,- € erstattet. Meinen Anzug bekäme ich wohl auch bezahlt, müßte den dann aber wieder "gereinigt und unfrei" zu Malev schicken, denn "immerhin haben wir den bezahlt, also gehört der auch uns". Auf meine Rückfrage, was dann mit dem Anzug geschieht, wurde mir gesagt, daß der dann wohl "geschreddert" wird (macht Sinn *kopfschüttel). Allerdings, sollte ich den Anzug behalten wollen, würde man mir 50% des Preises abziehen!?

    Insofern würde mich mal interessieren, was denn mittlerweile bei gondolieros und LH herausgekommen ist.

    Schon mal danke im voraus

    Thorsten

    Speedy
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1186736371000

    Zunächst einmal ist es so, dass Gepäck erst dann erstattet werden muss, wenn es nach 21 Tagen nicht aufgetaucht ist. Bis dahin muss man also warten.

    Wenn eine Fluglinie trotzdem eine Anschaffung genehmigt, die über Unterwäsche, Leiberl und Zahnbürschtl hinausgeht, hat sie das Recht, diesen Artikel nach Auftauchen des Gepäckstücks wieder zurückzuverlangen als ihr Eigentum.

    Taucht das Gepäck nicht mehr auf, muss der Passagier aber an Hand von Rechnungen oder sonstigen Belegen des Erwerbs den Kaufwert nachweisen und erhält in der Regel nur den Zeitwert ersetzt.

    Erklärt

    Peter

  • Alex_Antoinette
    Dabei seit: 1187049600000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1187874347000

    wer oft verreist sollte sich vielleicht einen anderen versicherer für die hausratversicherung aussuchen.

    es gibt gesellschaften wo folgendes in der Hausratversicherung drin ist:

    Ersatzkäufe für verzögert ausgeliefertes Reisegepäck bis 1500€

    Beschädigung an aufgegebenen Reisegepäck

    Auszug aus den AVB´s

    Welcher besondere

    Versicherungsschutz

    gilt für

    Sachen auf Reisen?

    Wir leisten Entschädigung, wenn versicherte Sachen

    zerstört, beschädigt werden oder abhanden kommen,

    während sie sich auf Reisen in Gewahrsam eines Beförderungs-,

    eines Beherbergungsunternehmens oder einer

    Gepäckaufbewahrung befinden.

    2. Wir leisten Entschädigung für notwendige Ersatzkäufe

    bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag,

    wenn versicherte, wegen einer Reise aufgegebene Sa-

    chen infolge einer Verzögerung bei der Beförderung

    mindestens 24 Stunden später als Sie oder eine andere Mitversicherte Person an Ihrem Zielort eintreffen.

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