• schwabe1893
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    geschrieben 1646050428713

    Huhu

    wir haben am 4.10.21 einen Ausflug nach Cairo gebucht in einem privatvan.

    leider sind wir niemals in Cairo angekommen sondern hatten Höhe Port ghaleb einen schweren Busunfall.

    wir sind alle schwer verletzt im Krankenhaus in Ägypten gelegen bis uns die ergo ausgeflogen hat!

    nun haben wir einen Rechtsanwalt der sich der Sache annimmt, nun stellt sich mir die Frage ob es von Ägypten der Reiseveranstalter der den Ausflug durchgeführt hat den schmerzens Geld geben würde sowie unsere Ausflugskosten zurück bekommen würden?

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1646051116182 , zuletzt editiert von Ahotep

    Hallo schwabe1893,

    erst einmal willkommen und schön, das es euch besser geht. Der Unfall geschah mit einem Fremdanbieter vor Ort oder mit dem Reiseveranstalter? So oder so, diese Fragen solltest Du dem Rechtsanwalt stellen und ihn seine Arbeit machen lassen. Hier bekommst Du Meinungen aber keine Rechtsberatung:smirk:

    Ich habe den Thread hierher verschoben.

  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
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    geschrieben 1646068555299

    Was meinst du denn mit "Ausflugkosten"? Die Kosten des Ausflugs den ihr nach Kairo gebucht habt oder die Kosten des Rücktransportes, den ja offenbar die Ergo übernommen hat?

    Bei der letztgenannten Option, kümmert sich der Versicherer in jedem Fall selbst damit er sich die entstandenen Kosten ggf. vom Verursacher oder seiner Versicherung zurückholt.

    Der Versicherer könnte insofern auch auch guter Ansprechpartner sein. So sie sich überhaupt in die Karten gucken lassen. In jedem Fall solltet ihr eure Ansprüche von einem Fachanwalt verfolgen und durchsetzen lassen.

    In so einen Streit ihr zudem nur mit einer Deckungszusage eurer Rechtsschutzversicherung und einem guten Nervenkostüm gehen.

    Bei einem Ausflug über einen deutschen Veranstalter wäre das sicher alles erheblich einfacher. "Privatvan", zudem in Ägypten hört sich mindestens kniffelig an.

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1646075378387

    Es bestehen dem Grunde nach sowohl Ansprüche auf Erstattung der Kosten des vergeigten Ausflugs als auch auf Schmerzensgeld.

    Die Aussichten, diese gegen einen lokalen Veranstalter durchzusetzen halte ich allerdings für denkbar schlecht.

    Wie Ahotep vollkommen richtig erwähnte, ist dieser Sachverhalt mit dem vom euch bevollmächtigten Anwalt zu besprechen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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