• Mühlengeist
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    geschrieben 1119704741000

    Hallo,

    habe hier auch mal eine "dumme" Frage. Haben 14 Tage Türkei gebucht und wußten das der Flug erst zum Abend zu geht - ist ja leider fast immer so. Aber dieses Mal startet er erst ca. 22.50 Uhr (lt. Vorabinfo)und landet dann 3.... Uhr in Antalya. d.h. am eigentlichen ersten, vollbezahlten Urlaubstag sind wir noch nicht mal in der Türkei. Hatten das selbe Problem vor 2 Jahren mit 1-2 Fly(da wurde der Flug 8 Tage zuvor auch soweit nach hinten geschoben das wir erst kurz vor 24.00 Uhr gestartet sind). Damals gabs auf den Kulanzweg die Hälfte des Preises eines Verlängerungstages schon im Voraus zurück.

    Nun meine Frage: war das wirklich nur Kulanz oder gibt es dazu auch schon Urteile. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, das ich zumindestens noch den "Boden des Urlaubslandes" betreten haben muß, damit der 1.Tag auch als solcher zählt.

    Könnt Ihr mir helfen?

    Danke!

    Birgit

  • andreaH
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    geschrieben 1119871213000

    Hallo,

    ich denke leider zählen da die genutzen Nächte! Da ihr dann  das Zimmer für die Nacht bzw. den Rest der Nacht nutzt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es was für die Übernachtung gibt. Aber die Halbpension bzw. Verpflegung für den Abend nehmt ihr ja nicht in Anspruch. Ich würde mal nett Nachfragen!

    Leider sind die Flugzeiten ja nicht fix garantiert!

    ... immer auf der Suche nach dem Paradies!
  • goldi
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    geschrieben 1119953236000

    Der 1.und letzte Tag dient nur der Beförderung. Das Hotelzimmer wird ja auch zur Verfügung gestellt. International wird gerechnet 12 Uhr - 12 Uhr und man hat keinen Anspruch auf Leistungen wie Abendessen wenn der Abflug später ist.

    22:50 ist natürlich nicht schön aber bitte auch dran denken das anicht alle Flüge morgens um 06:00 gehen können. Dann fliegst Du auch bestimmt von einem Flughafen wo es Nachtflugverbot gibt. In Düsseldorf sind die letzten Abflüge kurz vor 22 Uhr, da Nachtflugverbot. Hoffe aber für Dich das Du wenigstens einen späteren Rückflug hast. Und denk dran zählst Du  den 1. und letzten Tag zum Urlaub mit sind es ja auch 8 Tag. Dann hast Du immer 7 Übernachtungen und bist mindestens 6 ganze Tage vor Ort immer !

  • Nicki78
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    geschrieben 1119955270000

    Hallo,

    jetzt möchte ich mich kurz einmischen und etwas fragen:

    Wenn jemand jetzt um 13:25 Uhr abfliegt, landet im Urlaubsland (in diesem Falle bei uns bspw. Teneriffa) um 17 Uhr Ortszeit. Dann rechnen wir mit rauskommen und Gepäckausgabe mal eine Stunde und Transfer nochmal 1,5 Stunden dann wäre es bei uns 19.30-20 Uhr wenn wir im Hotel ankommen, dann fällt das Abendessen flach oder wie versteh ich das?

    Das ist dann nicht im Preis inbegriffen und ich habe keinen Anspruch. Wo gibts denn sowas?

  • mosaik
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    geschrieben 1119962202000

    So wie sich die selben Fragen hier immer und immer wiederholen, darf ich - der Einfachheit wegen - meine fix und fertig gespeicherte Antwort einklicken:

    Was sind zwei Wochen Urlaub?

    Bei Pauschalreisen zählen die Nächte.

    Eine Nacht beginnt international gesehen um 14 Uhr mit der frühestens check-in-Möglichkeit und endet am nächsten Tag um 12 Uhr mit der spätestens check-out-Zeit.

    Wann dazwischen das Zimmer tatsächlich bezogen wird, nicht nicht relevant, weil man die Nacht bezahlt hat (und es keine stundenweise Benützung von Hotelzimmern gibt, zumindest nicht im seriösen Bereich...).

    Weiß man gar schon bei Buchung von den voraussichtlichen Flugzeiten, besteht überhaupt kein Anspruch auf irgendwelche Rückerstattungen.

    Bucht man eine Kurzreise und erfährt erst mit Ticket von Nachflugzeiten und fand sich im Katalog kein Hinweis auf diese Möglichkeit, könnte man u. U. eine Minderung bekommen, wegen ungebührlicher Verkürzung. Aber die Urteile dazu sind bisher immer individuell auf die einzelne Klage gewesen. Es gibt hier keine pauschale Urteilsfindung.

     Meist finden sich im Veranstalterkataloge entsprechende Hinweise, dass es zu Abend-Nachtflugzeiten kommen kann, die man dann erst an Hand der Tickets genau feststellen kann. Problematischer ist es für einen Reiseveranstalter, wenn er im Katalog feste Flugzeiten auspreist, womöglich diese sogar werblich noch besonders hervorstreicht - in diesem Fall wäre eine gravierende Zeitänderung ein Reisemangel.

    Es ist auch nicht sinnvoll, lange im voraus bei Fluggesellschaften selbst Zeiten zu erfragen. Der Flugeinkauft mit voraussichtlichen Flugzeiten erfolgt beispielsweise für den Sommer 2006 bereits im Juli oder August dieses Jahres. Nun kann sich dann bis 2006 zig mal der Einsatzplan der Maschinen ändern. Gleiches gilt, wenn beispielsweise jetzt nachgefragt wird für Mai. Ein Super-Frühlingswetter lässt dann die Nachfrage kurzfristig nach Flugreisen ansteigen und die Charterer sind gezwungen ihre Flugpläne neu zu gestalten, um die Auslastung der Maschine zu gewährleisten.

    Wäre die Ankunft im Hotel am Tag 2 um 14:01 Uhr so sagt mir mein Rechtsverständnis, dass die erste Nacht zu vergüten wäre und ein Reisemangel vorläge. Richtig.

    Auch die letzte Frage, war schon öfters hier und es gab heiße Diskussionen: stellt ein nicht konsumiertes Abendessen bei Ankunft im Hotel um Mitternacht einen Reisemangel dar oder nicht?

    Meist halten sich auch hier die Veranstalter durch einen entsprechenden Hinweis im Katalog schadlos. Das heißt, Mehr- oder Minderleistungen bei Verpflegung aufgrund von Flugzeiten wurden bereits in der Kalkulation berücksichtigt.

    Heißt im Klartext: 14 Tage Vollpension sind nicht zwingend 14 Abendessen, 14 Frühstücke und 14 Mittagessen im Hotel; es ist auch ein Essen im Flugzeug als Teil der Vollpension anzusehen. 14 Tage Vollpension ist in die Richtung zu interpretieren, dass die üblichen Mahlzeiten und üblichen Zeiten serviert, zur Verfügung stehen müssen.

    Hier gab es ja harte Meinungen, beispielsweise, im Hotel X gab es auch um 1 Uhr nachts noch ein kleines Buffet - warum also nicht auch im Hotel Y? Nun, es ist eben jeden Hotel überlassen, was es an Service bieten will (oder kann) oder nicht.

    Dann noch etwas: heute kauft kein Veranstalter mehr Frühstück + Mittagessen + Abendessen + Hotelnacht in getrennten Preisteilen ein. Da wird ein meist unvorstellbar günstiger Betrag für eine Vollpension mit dem Hotelier ausgehandelt, oft sogar schon gar nicht mehr nach Saisonen unterteilt, sondern das ganze Jahr über ein oder der selbe Preis.

    Die Preisunterschiede zwischen den Reisezeiten macht hauptsächlich der Reiseveranstalter selbst, in dem er zu hohe Kosten einer Nebensaison eben der Hauptsaison aufschlägt, um unter dem Strich am Jahresende alle seine Kosten und eben Gewinn verdient zu haben.

    Es wären wahrscheinlich Beträge von vielleicht € 2 bis € 4 Euro, die da ein Hotelier einer 1.000 Betten-all-inclusive-Anlage in der Türkei für das Frühstücksbuffet verrechnet.

    Ich meine, man sollte im Zeitalter des absoluten Massentourismus seinen Urlaub genießen und möglichst die nun einmal entstehenden und nicht mehr weg zu machenden logistischen Probleme nicht beachten. Es hilft nichts, auf Stunden oder einzelen Mahlzeiten zu bestehen und sich damit aufzureiben, wenn der Urlaub im gesamten ein wunderbarer war.

    Vor 25 Jahren, als ich das erste Mal als Salzburger vier Stunden mit dem Zug nach Wien fuhr, um dort um 23 Uhr nach Athen zu fliegen, wo ich um 3 Uhr in der Früh ankam und um 7 Uhr in Tolon im Appartment war, waren wir alle froh und glücklich, überhaupt zu moderatem Preis von Österreich in den Süden zu kommen. Da war es Nebensache, wann der Flieger ging. Heute aber scheinen Stunden zu zählen und das im Urlaub. Macht man sich da nicht selbst fertig...?

    Alles klar?

    Gruß

    Peter

  • Mühlengeist
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    geschrieben 1119964416000

    Hallo, da bin ich wieder. Ersteinmal herzlichen Dank für Eure Antworten. Es war und ist mir schon klar, das

    1. nicht alle früh fliegen können

    2. An- und Abreise als ein Tag zählen

    3. Auch die Verpflegung im Flugzeug mitzählt.

    Mich "ärgert "nur, das die Flüge immer weiter nach hinten beim Abflug verschoben werden - im katalog stand noch eine Zeit von 20.05 Uhr - natürlich noch unverbindlich( damit kann ich leben) und die Rückflüge meistens noch kurzfristig nach vorne verschoben werden. So billig ist ja Urlaub auch nicht mehr!!! Und ich kriege auch nur dann Geld wenn ich die Entsprechende Leistung erbringe.

    Da ich ja am 1. Tag gar nichts von meinem Urlaub habe, wäre für mich - zugegeben provokatorisch- der Umkehrschluß wenn der Heimflug erst z.B. 23.10 Uhr im Urlaubsland starten würde, und die Landung damit erst am nächsten Tag erfolgen würde, was ja meistens der Fall dann ist, das betroffene Urlauber dann noch einen zusätzlichen Tag bezahlen müßten(Ende bzw. Checkout 12 Uhr) was ja aber auch nicht der Fall ist. Denn dann wäre das Geschrei sicherlich riesengroß. Aber den Urlaubern mal einen Tag defakto "stibitzen" geht ungestraft?

    Ich werde jedenfalls mal ganz höflich bei alltours nachfragen. Ein Verlängerungstag kostet lt. Katalog j a22 € und davon sollten bei 4 Erwachsenen ja wohl vielleicht 40% drin sein.

    Ansonsten lasse ich mir die Vorfreude auf den Urlaub nicht vermiesen! Wäre ja noch schöner!

    Viele Grüße Birgit

  • Erika1
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    geschrieben 1120029734000

    Peter - Du hast die Frage (wie immer kompetent und prägnant) beantwortet, und das ja nicht zum ersten Mal..

    Sollte man nicht aber auch mal in Betracht ziehen:

    wenn der Gast um 2.oo h im Hotel ankommt, hat er Hunger und Durst. Wenn der Gast um 3.oo h abgeholt wird, hat er Hunger und Durst. Restaurants und Geschäfte haben um diese Uhrzeit in der Regel geschlossen. Wieviel Proviant und in welcher Form soll man denn mitnehmen und ggf. wie kühlen, damit er nicht verdirbt? Manchmal liegen lange Transferzeiten zwischen Abreise zuhause bzw. Abholung vom Hotel, langer Aufenthalt am Flughafen (nicht jeder kann oder will 6 Euro für ein Brötchen ausgeben....). Vielleicht wäre hier anzuraten: nehmt genügend Wasser und trockenes Brot mit...

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