• camel169
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    geschrieben 1437318878000

    Ich habe ein Problem mit meiner Service-Jahreskarte von Air-Berlin.

    Die Karte habe ich im Februar 2015 als Jahreskarte gekauft, um für Flüge nach Tunesien mehr Gepäck mitnehmen zu können. Seit einigen Wochen hat Air Berlin jetzt sämtliche Flüge ab Deutschland von sich aus gestrichen. Wollte eigentlich Ende August und im Oktober mit Air-Berlin nach Enfidha fliegen. Jetzt aber durch Streichung der Flüge nicht möglich. Hatte daraufhin mit Airberlin um eine Verlängerung der Karte oder Teilerstattung gebeten. Haben beides abgelehnt.

    Ist es aus rechtlicher Sicht möglich eine Verlängerung oder Teilerstattung zu bekommen, da Air Berlin von sich aus die Flüge gestrichen hat. Flüge sind erst ab nächstes Jahr möglich. Hat jemand einen Rat oder kann mir helfen. Ich hatte beim Kauf der Karte extra gesagt, dass ich die Karte nur für Tunesienflüge brauche.

    Meiner Meinung nach ist von AirBerlin der Vertrag einseitig gebrochen worden, weil mir das Produkt (Flüge) nicht mehr zur Verfügung stehen.

    Vielleicht hat jemand ja schon ähnliches erlebt.

    Danke im vorraus.

    camel169
  • vonschmeling
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    geschrieben 1437322902000

    Leider verhält sich AB im rechtlichen Sinne korrekt und ist es dein Problem, wenn du keinen anderweitigen Nutzen aus der Karte ziehen kannst.

    Für das ausgebende Unternehmen spielt es keine Rolle, was du seinerzeit hinsichtlich der Verwendungsabsichten gesagt hast. Zudem können die nicht in die Zukunft blicken und wusste im Feb noch niemand dort, dass ein Anschlag den Tourismus in Tunesien fast zum Erliegen bringen würde.

    Ein anderer Aspekt ist die Kundenzufriedenheit - in dieser Hinsicht hat AB sich nicht gerade mir Ruhm bekleckert mit der Verweigerung jedweder Kulanz ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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