Hallo,

Wir wollten am 14.11.2015 von Leipzig nach Sharm el sheik fliegen.

Also fuhren wir am 14.11. mit dem PKW nach Leipzig und parkten auf dem vorher gebuchten Parkplatz. Beim Einchecken erfuhren wir von einer zweistündigen Verspätung des Abfluges. Nach Passieren der Sicherheits- und Passkontrollen wurde die Abflugszeit von ursprünglich 12.40 Uhr auf 16.00 Uhr verschoben. Kurz vor dem geplanten Boarding kam dann die Durchsage, dass der Flug ohne Passagiere stattfindet. Begründung: Höhere Gewalt. Weder das Auswärtige Amt noch das Bundesverkehrsministerium hat die Beförderung untersagt. Lediglich wurde ein separater Transport des Gepäcks auf der Rückreise angeordnet.

Zwar wurde der Reisepreis erstattet, auf den entstandenen Kosten für Anreise und Verpflegung im Sicherheitsbereich des Flughafens sollen wir lt. Aussage des Reiseveranstalters aber sitzen bleiben. Außerdem haben wir einen Schadenersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit durch Vereitelung der Reise geltend gemacht, was ebenfalls abgelehnt wurde.

Meine Frage: Macht es Sinn, diesbezüglich einenRechtsanwalt zu finanzieren oder einfach unter negativer Erfahrung abzuhaken?