Hoch lebe der deutsche Rechtsstaat.
Über das Urteil kann man ja nur den Kopf schütteln.
Als Vater würde ich da in Revision gehen.
Ich denke nicht, dass dieses Urteil da standhalten würde.
Nicht mal das Amt hat eine offizielle Reisewarnung rausgegeben.
Wie kann dann ein Richter befinden das es für das Kind zu gefährlich wäre in die Türkei zu reisen?
Falls das Gericht bei einer evtl. Revision das Urteil aufheben würde, kann der Vater ja die Stornokosten bei seiner Ex wieder einklagen.
Ich finde das wäre nur fair.
Von versäumten Urlaubsfreuden mit dem Sohn ganz zu schweigen.
Denke aber mal, ohne der Frau etwas böses unterstellen zu wollen, die wollte dem Kindsvater bloß eine reinwürgen.
Aber da sieht man mal wieder, dass man als getrennt lebender/geschiedener Vater kein Anrecht mehr auf sein Kind hat, wenn die Mutter es nicht will. Trotz evtl. gemeinsamen Sorgerecht.
Sauerei sowas.