• emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1157715886000

    Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck untersagte einem Vater

    die Mitnahme auf eine Urlaubsreise in die Türkei

    wegen der gegenwärtigen Situationen in Nahost

    im Allgemeinen und der Türkei im Besonderen.

    Die Mutter des Kindes und Ex-Frau des Beklagten hatte

    Sicherheitsbedenken gegen den geplanten

    Ferientrip geltend gemacht

    Az. 001 F 00956/05

    Kommentar: Wenn das Schule macht ...

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1157716613000

    ... dann darf bald kein Kind mehr mit einem getrennt lebenden Elternteil irgenwohin fahren...

    ... denn in den bayerisch-tirolerischen Wäldern lauern blutrünstige Bären...

    ... in Kärnten ein sehr eigenartiger Landeshauptmann, der ja über Nacht demokratische Grundlagen kippen könnte...

    ... in Berlin grausame Jugendhorden, die m... durch die Stadt ziehen...

    ... in London kleine ausländische Terroristen mit Flüssigsprengstoff...

    ... in Italien die Algen...

    :shock1:

    Gruß

    Peter

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
    Beiträge: 4545
    gesperrt
    geschrieben 1157717366000

    Dann genießen die Kinder eben Ihre Ferien zuhause, mich stört das nicht...... :laughing:

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • deandl
    Dabei seit: 1131580800000
    Beiträge: 99
    geschrieben 1157725491000

    Hoch lebe der deutsche Rechtsstaat.

    Über das Urteil kann man ja nur den Kopf schütteln.

    Als Vater würde ich da in Revision gehen.

    Ich denke nicht, dass dieses Urteil da standhalten würde.

    Nicht mal das Amt hat eine offizielle Reisewarnung rausgegeben.

    Wie kann dann ein Richter befinden das es für das Kind zu gefährlich wäre in die Türkei zu reisen?

    Falls das Gericht bei einer evtl. Revision das Urteil aufheben würde, kann der Vater ja die Stornokosten bei seiner Ex wieder einklagen.

    Ich finde das wäre nur fair.

    Von versäumten Urlaubsfreuden mit dem Sohn ganz zu schweigen.

    Denke aber mal, ohne der Frau etwas böses unterstellen zu wollen, die wollte dem Kindsvater bloß eine reinwürgen.

    Aber da sieht man mal wieder, dass man als getrennt lebender/geschiedener Vater kein Anrecht mehr auf sein Kind hat, wenn die Mutter es nicht will. Trotz evtl. gemeinsamen Sorgerecht.

    Sauerei sowas.

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1157727712000

    Die Frage ist welche Nationalität hattte der Vater oder die Beteiligten?

    lg

  • muecke1401
    Dabei seit: 1155686400000
    Beiträge: 383
    geschrieben 1157733302000

    Was sagt denn der Sohn dazu ???

    Als Mutter find ich das echt ein "Ding" !!!

    da sollte man die näheren Umstände kennen, ich glaub da steckt mehr dahinter!

    LG Mücke

    Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)
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