Sitzplätze trotz Reservierung vergeben - Anspruch auf Rückzahlung??

  • Mariechen12
    Dabei seit: 1140652800000
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    geschrieben 1092131002000

    Hallo,

    hab ich Anspruch auf Rückzahlung meines Geldes (Pro Nase 16. Euro) wenn unsere Sitzplätze trotz Reservierung und rechtzeitigem Erscheinen beim Check In einfach vergeben wurden?

    Ich bin echt auf 180. 12 Stunden zwischen fremden Leuten und irgendwelche Deppen haben sich unsere Sitze geklaut.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1092140497000

    Wer für einen Sitzplatz in einem Flieger extra bezahlt, hat Anspruch auf dem ihn zugesicherten Sitzplatz, sofern schriftlich vom Veranstalter eine besondere Eigenschaft des Sitzplatzes zugesichert wurde.

    Daher wäre das Geld für diese Reservierung zurück zu erstatten, wenn der Veranstalter seine zugesicherte und versprochene Leistung nicht erbringt.

    Gruß

    Peter

  • Mariechen12
    Dabei seit: 1140652800000
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    geschrieben 1092147429000

    Vielen Dank für die Info.

    Ja ich habe vom Reisebüro eine Rechnung für die Buchung der Sitzplätze erhalten

    samt der Reservierungsbestätigung. Sind immerhin 64 Euro für uns vier Leute gewesen.

    Gibt es irgendeinen Paragraphen oder so auf den man sich berufen kann.

    Wenn die merken dass man sich auskennt und man mit § § um sich "schmeißt" wird man

    vielleicht etwas ernster genommen.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1092225552000

    Nein, Paragraphen kann ich hier keinen zitieren.

    Aber nochmals:

    War das Angebot des Veranstalters: Buchen Sie gegen Bezahlung Ihren Sitzplatz - ohne besondere Zusicherungen - das heißt: eben Sitzplatz, aber nicht die Zusage irgendwelcher Eigenschaften dieser Sitze (Notausgang, Gang u.ä.)

    Gab es dann "Plätze", so wäre der Vertrag schon erfüllt und es gibt keine Ansprüche. Gab es beispielsweise vier Plätze, aber nicht wie gebucht, nebeneinander, sondern unterbrochen durch andere Sitze, dann besteht meines Erachtens Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für die Sitzplatzreservierung

    Gruß

    Peter

  • engine
    Dabei seit: 1064707200000
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    geschrieben 1094402207000

    Du hast für eine Leistung bezahlt, die vereinbarte Leistung wurde aber nicht erbracht, also hast du mindestens Anspruch auf die Rückerstattung der 16 € pro Person.

    Darüber hinaus kannst Schadenersatz fordern, ob du ihn bekommst, hängt u.a. von deinem Reiseveranstalter ab. Er ist im übrigen dein Vertragspartner, nicht die Erfüllungsgehilfen beim CheckIn. Ich glaube auch nicht, dass es ihm gefällt, wenn die Plätze an andere Personen vergeben werden.

    Natürlich hat man nicht immer Lust auf Stress, aber an eurer Stelle hätte ich einen riesigen Zauber am CheckIn veranstaltet, wenn die das verbockt haben, sollen sie auch sehen, wie sie das wieder hinkriegen.

    Deine Ansprüche richtest du am besten schriftlich an den Reiseveranstalter (Rückschein), neben den 16 € pro Person würde ich sofort einen Auslagenersatz für den Rückschein usw. geltend machen.

    Drücke euch die Daumen.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1094562225000

    Kleine Anmerkung zur Empfehlung, Schadenersatz zu verlangen.

    Schadenersatz kann man nur verlangen, wenn ein Schaden aufgrund einer fehlerhaften Leistung entstanden ist. Das wird aber wohl bei nur einem anderen Sitzplatz im Fliegen nicht eingetreten sein, oder....?

    Grüße

    Peter

  • holzwurm
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    geschrieben 1094596125000

    Hallo zusammen,

    wenn ich für eine Leistung extra bezahlen müsste (hier Sitzplatzreservierung) und erhalte dann nicht die gebuchten Plätze, so ist die Leistung nicht erbracht worden. Aufgrund dessen habe ich Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungskosten. Die Fluggesellschaft muss mich ja sowieso mitnehmen, da das Flugticket für den Flug vorhanden ist. Sitzplatzreservierung und Flug gegen Bezahlung sind für mich zwei völlig unabhängige Leistungen/Verträge.

    Gruß

    Karl-Heinz

  • engine
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    Beiträge: 28
    geschrieben 1095363475000

    Warum ist kein Schaden entstanden? 

     Der Reisende hat höhere Auslagen und Aufwendungen durch die Raklamation, hinzu kommt bei längeren Flügen auch noch der Ärger, der u.U. einen ganzen urlaubstag verdirbt.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1095365811000

    Gewährleistung:

    jene Leistung, die versprochen, muss gewährleistet sein

    ist sie nicht, hat man Ansprüche auf Gewährleistung

    = die Differenz auf bezahlte Leistung und erhaltene Leistung

    Schadenersatz:

    es wurde eine Leistung versprochen, aber nicht gehalten

    und weil nicht gehalten, ist ein Schaden eingetreten

    also echt Kosten, die man nicht gehabt hätte, wenn die Leistung richtig erbracht wurde

    Spesen

    sind Kosten, die man  hat, um seine Gewährleistungs- oder Schadenersatzforderungen durchzusetzen

    Ich zahle eine Sitzplatz und bekomme ihn nicht:

    Gewährleistungsansprüche

    und damit ich  meine Ansprüche durchsetze, schreibe ich:

    Spesen

    NICHT Schadenersatz!

    alles klar!

    Peter

  • guest
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    geschrieben 1095413898000

    so sehe ich es auch

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