• Lalo2014
    Dabei seit: 1365724800000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1403882196000

    Hallo,

    mir ist folgendes passiert:

    Ich buchte über ein Reisebüro ein Hotel in Wien und 2 gute Karten zu einem Musical in Wien.

    Hotel war ok. Beim Besuch des Musicals wurde aber von den Platzanweisern festgestellt, dass uns das Reisebüro Karten für die Aufführung des Musicals in Stuttgart (gleicher Termin) gegeben hat. Wir wurden dann aus dem voll besetzten Theatersaal geführt und konnten die beiden letzten Karten (Parkett letzte Reihe) kaufen. Der erste Teil der Aufführung war für uns verloren und das ganze Procedere war beschämend. Das Vergnügen war dahin !

    Das Reisebüro will uns nun die Kosten der für uns unbrauchbaren Karten ersetzten und als "Entschädingung" einen Reisegutschein von EUR 50,00 geben. Das ist weniger als 10 % der Hotelkosten ohne Fahrt.  Ich denke, dass der Mangel so groß ist, dass die Entschäding höher sein müsste.

    Wie ist Eure Meinung dazu ? Wie sollte ich weiter vorgehen ?

     Grüße lalo2014

    D

  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1403888296000

    @Lalo

    Es ist sicherlich sehr ärgerlich, keine Frage ABER

    1. Auch der Kunde hat die Pflicht SOFORT die Unterlagen zu prüfen ( außer euch wurden die Karten erst im Hotel übergeben?)

    2. Ist erstaunlich, dass man euch in den Theatersaal gelassen hat mit den falschen Karten.

    3. Ihr konntet noch Karten erwerben, was doch unmöglich die ganze 1. "Halbzeit" gedauert haben kann, oder?

    Der Preis der Karten wird ersetzt - das ist o.k.

    Wieviel % machen denn die 50,- € von den Karten aus?

    Das Hotel hat aus meiner Sicht nichts damit zu tun, die Karten sind eine extra Leistung - außer es war ein Theaterreisenpaket?

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
    Beiträge: 2736
    geschrieben 1403890745000

    Sehe ich genauso. Ihr seid doch bestimmt nicht nur zum Theater hingefahren. Mag ja sein, dass das Theater das Highlight werden sollte, aber dann hättet Ihr die Karten frühzeitig kontrollieren sollen.

    Selbst bei einer Übergabe im Hotel wäre noch genug Zeit zu reagieren.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • Tangomaus
    Dabei seit: 1107820800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1403892992000

    Lalo2014:

    Hallo,

    Das Reisebüro will uns nun die Kosten der für uns unbrauchbaren Karten ersetzten und als "Entschädingung" einen Reisegutschein von EUR 50,00 geben. Das ist weniger als 10 % der Hotelkosten ohne Fahrt

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Habt Ihr im "Sacher" oder im "Imperial" genächtigt? :frowning:

    Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, daß Ihr überhaupt in den Zuschauerraum gekommen seid.  Irgendwie nicht sehr glaubhaft das Ganze.

  • harryhh
    Dabei seit: 1192492800000
    Beiträge: 892
    geschrieben 1403895555000

    so halb OT....

    doch, sowas passiert.

    Wir haben mal im CCH für Michael Mittermeier gesessen und gewartet, daß es losgeht, als wir von einem gegelten Lackaffen allererster Güte mit Kaiser-von-China-Allüren vor dem Herrn aber sowas von angemacht worden sind, wir mögen doch mal bitte unsere Allerwertesten von seinen Plätzen fortbewegen und uns angesichts unserer Frechheit, uns einfach dahin gesetzt zu haben, ganz flach atmend verpfeifen....

    Nach ein paar hin- und hergewechselten Worten stellte sich heraus, daß das Lackäfflein Karten für zwar genau die fraglichen Plätze hatte - allerdings für den nächsten Tag. 

    :shock1: :shock: :shock:

    ... wir haben uns auch gefragt, wie der Vogel überhaupt soweit kommen konnte, uns im Saal seine Wichtigkeit zu demonstrieren...

    ergo: Sowas kann tatsächlich passieren.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1403900031000

    Aus rechtlicher Sicht ist die Ersatzbeschaffung zu erstatten (=Ticketpreis) - mehr nicht.

    Zum einen obliegt es dem Besteller, die Unterlagen umgehend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und können "peinliche Folgeschäden" nicht belastet werden, zum anderen wurde die Reise in ihrem Gesamtzuschnitt nicht "wesentlich beeinträchtigt".

    Vergleiche sollten zumindest anwendbar sein - wenn man beispielsweise in der Nähe von STR wohnt und dennoch ein gleiches Musical in Wien besuchen möchte, ist das kein Kriterium im Blick auf den "umgebenden Aufwand" denn dieser war ja selbstgewählt - sorry!

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
    Beiträge: 1232
    geschrieben 1404130454000

    Kurze Info, warum dem unglücklichen Musicalbesucher die erste "Halbzeit" verwehrt wurde:

    Sobald das Musical angefangen hat, bleiben die Türen ZU bis zur nächsten Pause. Erst dann erfolgt der nächste Einlass. Es wäre ja unfair den ganzen Besuchern gegenüber, wenn die erste halbe Stunde ständig Zuspätkommer durch den Saal stolpern und ihren Platz suchen.

    Daher gilt hier wie auch am Flughafen: Rechtzeitiges Erscheinen UND selbsttätiges Nachkontrollieren der Tickets ist Pflicht!

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1404130935000

    ;) @Cliffideo

    Das ist natürlich logisch...Nur war hier unklar wieso man mit falschen Karten in den Saal gelassen wurde und dann selbigen wieder zu verlassen hatte.

    Man kommt ja meist auch sehr zeitig ins Theater...andere kaufen z.B. auch noch ihre Karten und schaffen die Vorstellung trotzdem

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1404156690000

    Für das Versäumen der "ersten Halbzeit" kann der Veranstalter auch insofern nicht in Anspruch genommen werden, als die Überprüfung der Unterlagen dem Besteller obliegt und eine sofortige Reklamation den Schlamassel vermieden hätte.

    Das will das Reisebüro mit 50€ sühnen - abgesehen von der Angemessenheit besteht aber leider keine rechtlich herleitbare Verpflichtung dazu und ist das Angebot reine Kulanz.

    Man kann jederzeit einen höflichen Gegenvorschlag unterbreiten (beispielsweise 100€ zum Vergleich), da jedoch Fehler menschlich sind durften beide Seiten sie machen und müssen sich miteinander einigen, wer welchen Schaden zu tragen hat.

    Übrigens steht in allen AGB der Genese, dass jegliche Unterlagen sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen sind, und das wurde hier offenkundig versäumt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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