• It_ffm
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    geschrieben 1256291503000

    Sterneproblematik

    Immerhin werden in Deutschland Hotelsterne zentral von der Dehoga für einen betimmten Gültigkeitszeitraum vergeben.Außerdem sind die zumindest die Mindestvorraussetzungen für X Sterne klar definiert.Dabei stellt sich für mich die Frage:1.) Darf ein Hotel  in Deutschland mit x Sternen werben und danach dies relativieren so nach dem Motto "Ich habe nie behauptet das dies Dehoga Sterne sind..."

    2.)Wenn ein Hotel jetzt allerdings mit X Sternen Dehoga wirbt darf man als indirekten Vertragsbestandteil davon ausgehen daß die notwendigen Mindestvorraussetzungen für die x Sterne auch erfüllt werden wie zb. Mindestzimmergröße oder Zeitraum wann die Rezeption besetzt ist usw? Oder kann sich ein Hotel damit nachträglich herausredendaß

    2.1 nur ein Teil der Zimmer x Sterne entspricht Ihr Zimmer ist eben nur ein x-1 Sterne Zimmer....oder

    2.2 Zum Zeitpunkt der Prüfung vor 2 jahren hatte unser Hotel die x Sterne Prüfung bestanden,  jetzt haben wir aus ökonomischen Gründen die Leistungen heruntergefahren."Sie brauchen mir nicht erzählen das das Hotel den Anforderungen an x Sterne nicht mehr genügt.Die Sterne sind aber für den Zeitraum x verliehen also somit formell noch gültig."

    Mit anderen Worten werden die von der Dehoga postulierten Mideststandards für x Sterne, wenn ein Hotel mit x Sternen Dehoga wirbt Vertragsbestandteil oder einfach nur die Tatsache, daß das Hotel vor X Jahren die Zertifizierung bestanden hat?

    Gruß

    It_ffm

  • auch_gastgeber
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    geschrieben 1256662907000

    Servus,

    zu 1)

    lt. Bericht von Spiegel-Online (http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,386849,00.html) ist es anscheinend möglich "eigene" Sterne zu vergeben wenn man klar auf diese Tatsache hinweist.

    zu 2)

    Man unterschreibt als Hotelier eine Verpflichtung den von der DeHoGa geprüften Standard für den Geltungszeitraum zu halten. Was passiert wenn man das nicht macht müsste ich erst nachlesen/recherchieren (oder auf die DeHoGa warten, kommen eh bald zu Besuch;-).

    zu 2.1)

    Bei den Zimmern können einige (wie hoch der Prozentsatz ist müsste ich auch erst noch nachfragen) von den Standards (z.B. bei der Größe) abweichen. Es muss aber bei Buchung auf diesen Umstand hingewiesen werden.

    zu 2.2)

    siehe oben, der Hotelier verpflichtet sich den Standard zu halten

    Wie das jetzt rechtlich aussieht wenn das Hotel diese Standards nicht hält kann ich nicht beurteilen (bin kein Jurist).

    Hast Du schon direkt bei der DeHoGa nachgefragt? Die müssten das am besten wissen ....

    Grüße

    auch_gastgeber

    P.S. Finde auf die schnelle nicht wie ich den Link "klickbar" mache ... sorry

    P.P.S Falls jemand andere Infos zu diesem Thema hat, ich lasse mich gerne verbessern ;-).

  • fraenni
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    geschrieben 1256663465000

    HIER ist der klickbare LINK. ;)

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