Sterneproblematik
Immerhin werden in Deutschland Hotelsterne zentral von der Dehoga für einen betimmten Gültigkeitszeitraum vergeben.Außerdem sind die zumindest die Mindestvorraussetzungen für X Sterne klar definiert.Dabei stellt sich für mich die Frage:1.) Darf ein Hotel in Deutschland mit x Sternen werben und danach dies relativieren so nach dem Motto "Ich habe nie behauptet das dies Dehoga Sterne sind..."
2.)Wenn ein Hotel jetzt allerdings mit X Sternen Dehoga wirbt darf man als indirekten Vertragsbestandteil davon ausgehen daß die notwendigen Mindestvorraussetzungen für die x Sterne auch erfüllt werden wie zb. Mindestzimmergröße oder Zeitraum wann die Rezeption besetzt ist usw? Oder kann sich ein Hotel damit nachträglich herausredendaß
2.1 nur ein Teil der Zimmer x Sterne entspricht Ihr Zimmer ist eben nur ein x-1 Sterne Zimmer....oder
2.2 Zum Zeitpunkt der Prüfung vor 2 jahren hatte unser Hotel die x Sterne Prüfung bestanden, jetzt haben wir aus ökonomischen Gründen die Leistungen heruntergefahren."Sie brauchen mir nicht erzählen das das Hotel den Anforderungen an x Sterne nicht mehr genügt.Die Sterne sind aber für den Zeitraum x verliehen also somit formell noch gültig."
Mit anderen Worten werden die von der Dehoga postulierten Mideststandards für x Sterne, wenn ein Hotel mit x Sternen Dehoga wirbt Vertragsbestandteil oder einfach nur die Tatsache, daß das Hotel vor X Jahren die Zertifizierung bestanden hat?
Gruß
It_ffm