• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1529776586283

    ... mit recht vernichtendem Ergebnis:

    Gerade Billigflieger wie Ryanair, Easyjet und Wizz Air machen es betroffenen Verbrauchern nicht leicht, berichtet die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 7/2018).

    An sich müssten die Preise präzise in ihren einzelnen Bestandteilen aufgeführt sein, häufig wird dies jedoch missachtet.

    Zudem verlangen die Airlines unzulässige Bearbeitungsgebühren von 20 (Ryanair) bis zu 60 oder gar 80€ (Wizzair).

    Die Tester empfehlen so oder so die Beschwerde direkt bei der Airline zu führen, auch wenn über einen Tickethändler oder sonstige Vermittler gebucht wurde.

    Im Falle einer Unregelmäßigkeit kann man zumindest bei den 3 genannten Airlines bei der SÖP (klick) um Hilfe bitten, diese erfolgt kostenlos und ohne Provisionsbegehren.

    Betroffene anderer Airlines können über das Mitgliederverzeichnis der SÖP nachsehen, ob ihr Gegner Mitglied des Trägervereins und damit eine Schlichtung möglich ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1529801146222

    Was bitte sind Stiftungstester??

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1529823022760

    Die Tester der Stiftung Warentest ... erliest man unschwer aus dem 2. Satz des Beitrags ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1529828226858

    Man fragt halt einfach mal nach, anstatt den Beitrag als ganzes zu lesen, daß kommt im HC Forum in letzter Zeit häufiger vor.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Wülfi71
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    geschrieben 1529829966998 , zuletzt editiert von Wülfi71

    Die unzulässigen Bearbeitungsgebühren sind leider kein Alleinstellungsmerkmal der Budgetairlines, sondern immer noch branchenüblich. Hatte ich auch schon bei Lufthansa. Erstattung gibt es nur gegen Klage, darauf lassen die Airlines es ankommen, auch wenn sie wissen, dass sie nicht im Recht sind. Sicherlich ein Thema, dass die Verbrauchschützer mit der geplanten neuen Musterfeststellungsklage angehen können.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1529831591871 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Seit dem 14.6. ist die Musterfeststellungsklage nicht mehr nur "geplant" ... :wink:

    Im Falle eines Falles mal bei der SÖP vortragen - vorausgesetzt der Gegner ist dort Mitglied im Trägerverein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1529840540608

    Aha ok und ich dachte immer Stiftungstester sind Leute die Stiftungen testen. So kann man sich taeuschen. :flushed:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1529858310173

    Gib mal auf google das Wort Stiftungstester ein ... :wink:

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