@biggi
AGB Just Travel:
6 Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung zu den üblichen Geschäftszeiten bei JT. Der Rücktritt sollte zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise gilt grundsätzlich als Reiserücktritt. Auch während der Reise ist der Kunde berechtigt, die Kündigung des Reisevertrages zu erklären; in diesem Fall hat er sich zumindest die erhaltenen Reiseleistungen auf den Reisepreis anrechnen zu lassen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so wird sich JT bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6.2 Buchungen, deren Stornierung am Buchungstag (Kalendertag der Buchung) bis 20 Uhr bei der JT Touristik GmbH eingeht, werden kostenfrei storniert. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail an: service@jt.de.
Nach dem Buchungstag gelten folgende Stornobedingungen:
In jedem Fall des Rücktritts bestimmt sich die Höhe der Entschädigung zugunsten von JT nach dem Reisepreis unter Abzug der gewöhnlichen Aufwendungen sowie desjenigen, was JT durch anderweitige Verwendung der Reisekosten erwerben kann. In der Regel betragen die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 35 %,
ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 65 %,
ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn: 75 %,
ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn: 85 %,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen: 95 %
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von JT im Einzelfall nach S. 1 (Abzug der gewöhnlichen Aufwendungen; Anrechnung, was anderweitig erworben werden kann) berechneten Kosten.