Danke, omali - das sind sicherlich gute Nachrichten für hubkatfrie bei seiner aktuellen Frage!
Da solche Waldbrände ja im ganzen Mittelmeerraum nicht gerade selten sind ist es vielleicht nicht ganz uninteressant, sich mit den rechtlichen Aspekten im Falle eines Falles zu befassen.
Grundsätzlich wird abgestellt auf "die Gefahr für Leib und Leben". Ganz gleich welche Ursache wird ein Veranstalter sich nicht etwa die Hände reiben und seine Gäste "in die Hölle" schicken, er wird in Abstimmung mit seinen Partner vor Ort bzw. auch den Behörden verantwortungsbewusst entscheiden, ob eine tatsächliche Gefährdung besteht.
Davon betroffen sind eben auch herannahende Naturkatastrophen, deren Entwicklung sehr wahrscheinlich während der Reise ein Gefahrenpotenzial verursachen würden.
Ich halte die Aussage, Umbuchungen würden im Falle politischer Krisen vergleichsweise "einfacher" ermöglicht, für zu pauschal. Nach meinem Empfinden gibt es kulante und weniger kulante Regelungen bei den Veranstaltern, jedoch keinen Unterschied zwischen Bürgerkrieg und Hurricane.
@C.+S.
Für die Ansprüche spielt es keine Rolle, wodurch die Brände verursacht wurden - Naturkatastrophenauslöser kann auch eine vorsätzliche Handlung sein.