@Nobby10
... zahlen und zwar z.z. (ziemlich zügig) innerhalb der Dir genannten Frist. Du bist zur Zahlung verpflichtet, nach erfolgter Zahlung könntest Du ggf. kostenpfllichtig stonieren und woanders buchen, wenn es sich denn noch rechnet.
Deine E-Mail wird in etwa diesen Wortlaut gehabt haben:
" 1. Mahnung Buchungsnummer: 1234567890
Sehr geehrte/r XYZ,
Sie haben bei uns o. g. Leistung / Leistungen gebucht. Der Preis war mit der Buchung fällig. Ihre Leistung / Ihre Leistungen wollten Sie per Lastschriftverfahren bezahlen. Jedoch wurde der von uns vorgenommene Einzug von Ihrem Konto gebührenpflichtig rückbelastet.
Sollte Ihre Zahlung des Preises inkl. der Rückbelastungspauschale innerhalb der o. g. Frist nicht erfolgen, ist der weitere, durch Ihren Zahlungsverzug entstehende Schaden (einschließlich Verzugszinsen sowie die Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung des Verzugsschadensersatzanspruches/ Bearbeitungsgebühr) von Ihnen zu tragen. Um derartige weitere Kosten zu vermeiden, liegt es in Ihrem Interesse, die Zahlung innerhalb der o. g. Frist zu leisten.
Wir weisen darauf hin, dass wir die Leistung verweigern können, wenn der Preis inkl. der Rückbelastungspauschale nicht vor Leistungsbeginn bei uns eingegangen ist. Dies gilt auch, wenn Sie nur den Preis aber nicht die Rückbelastungspauschale an uns überweisen.
Der Vollständigkeit halber machen wir darauf aufmerksam, dass Sie zur Zahlung des Preises - sowie des weiteren Verzugsschadens - verpflichtet bleiben, auch wenn Sie nicht zum Leistungsbeginn erscheinen.Mit freundlichen Grüßen......"
So eine Nachricht habe ich auch erhalten, der Grund war ein Fehler in der Buchungsmaske der Fluggesellschaft, die eine Eingabe einer ungültigen BLZ erforderte, somit traf mich keine Schuld und die Angelegenheit wurde mit der Debitorenabteilung einvernehmlich beigelegt.
In Deinem Fall gab es wohl (wie auch immer) Probleme mit Deiner Kreditkarte. Das entbindet Dich nicht von der Zahlung, hier verweise ich insbesondere auf den letzten Absatz der zitierten Mahnung.