Hallo,
ich buche über hostelworld eine Übernachtung in einem Hostel und bekomme von hostelworld direkt im Anschluss an die Buchung eine Buchungsbestätigung. Hostelworld ist ja nur der Vermittler. Beherberbungsverträge kommen nach Angaben dieser Plattform rein zwischen Hostel und Gast zustande. Vier Wochen später stelle ich fest, dass ich vom Hostel noch gar keine Bestätigung habe und schreibe dem Hostel und frage, ob sie mir bitte auch eine Bestätigung schicken wollen. Sie antworten, dass an jenen Tagen schon Buchungen vorlägen und sie deswegen meine Buchung nicht bestätigen können, sondern absagen.
Fraglich zur Beantwortung, ob ich auf die Buchung bestehen kann (das möchte ich), ist wohl, ob ein Vertrag zustande kam. In den AGB des Hostels heißt es: "Auf einen Buchungsantrag des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hostels ein Vertrag zustande. Dem Hostel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen."
Keine Ahnung was dieser zweite Satz da für eine Funktion haben soll. Grundsätzlich sieht es natürlich erstmal schlecht aus für mich, aber ich frage ich mich, ob nicht konkludent doch ein Vertrag zustande kam. Man stelle sich vor ich hätte nicht nachgefragt und es wäre zu einem no-show gekommen, dann hätten sie es regelmäßig auch als no-show behandelt. Das spricht massiv dafür, dass ein Vertrag vorliegt. Was meint ihr?