• brskng
    Dabei seit: 1645559374250
    Beiträge: 1
    geschrieben 1645560292923

    Hallo,

    ich buche über hostelworld eine Übernachtung in einem Hostel und bekomme von hostelworld direkt im Anschluss an die Buchung eine Buchungsbestätigung. Hostelworld ist ja nur der Vermittler. Beherberbungsverträge kommen nach Angaben dieser Plattform rein zwischen Hostel und Gast zustande. Vier Wochen später stelle ich fest, dass ich vom Hostel noch gar keine Bestätigung habe und schreibe dem Hostel und frage, ob sie mir bitte auch eine Bestätigung schicken wollen. Sie antworten, dass an jenen Tagen schon Buchungen vorlägen und sie deswegen meine Buchung nicht bestätigen können, sondern absagen.

    Fraglich zur Beantwortung, ob ich auf die Buchung bestehen kann (das möchte ich), ist wohl, ob ein Vertrag zustande kam. In den AGB des Hostels heißt es: "Auf einen Buchungsantrag des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hostels ein Vertrag zustande. Dem Hostel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen."

    Keine Ahnung was dieser zweite Satz da für eine Funktion haben soll. Grundsätzlich sieht es natürlich erstmal schlecht aus für mich, aber ich frage ich mich, ob nicht konkludent doch ein Vertrag zustande kam. Man stelle sich vor ich hätte nicht nachgefragt und es wäre zu einem no-show gekommen, dann hätten sie es regelmäßig auch als no-show behandelt. Das spricht massiv dafür, dass ein Vertrag vorliegt. Was meint ihr?

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1645566138627 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo, das Problem an deiner Sache ist, du hast deine Buchung nicht bestätigt bekommen, somit ist kein Vertrag zu Stande gekommen. Wäre deine Buchung bestätigt worden wäre somit auch ein Vertrag zu Stande gekommen. Kurz keine Bestätigung, ergo keine Buchung.

    Zitat:„Auf einen Buchungsantrag des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hostels ein Vertrag zustande“.

    So leid es mir tut, aber zu einer No-Show kann es nur kommen wen eine bestätigte Buchung nicht angetreten wird.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1645609117560 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Um´s kurz zu machen:

    Keine Bestätigung = kein Vertrag = keine Ansprüche.

    Daran ändern leider auch noch so abenteuerliche Hypothesen nix ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1645621066422

    Hallo brskng

    Ich würde das so übersetzen das das Hostel Dir nicht antworten muß.

    Gruß

    Karl

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