• utarica
    Dabei seit: 1386892800000
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    geschrieben 1386949040000

    Wir haben über Tchibo/Hermes Touristik eine Flugpauschalreise mit Condor ab FRA gebucht, voll bezahlt und auch die Reiseunterlagen inkl. e-Ticket und Hotel- sowie Rail&Fly Vouchers erhalten, Reisestart in 13 Tagen.

    Nun wurde telefonisch mitgeteilt dass es sich um eine Bearbeitungs-Panne handele und die Flüge für uns doch nicht gültig gebucht wurden bei Condor.

    Alternativ angeboten wurden Flüge ab Nürnberg zu ungünstigeren Zeiten an den selben Tagen. Ansonsten würde der überwiesene Reise-Betrag zurückerstattet, da wir auf das Alternativangebot nicht eingegangen seien. Eine Entschädigungszahlung sei aber nicht vorgesehen. (alles nur telefonische Auskünfte bisher)

    => Frage 1: Ist es denn eigentlich möglich, ein bereits zugesendetes e-Ticket 13 Tage vorher veranstalterseitig zu 'widerrufen'? [Die Flugnummer existiert, es wurde schlicht veranstalterseitig überbucht nach meiner Interpretation.]

    => Frage 2: Wenn wir selbst stornieren würden, müßten wir 85% Entschädigungszahlung leisten (haben keine Rücktrittsversicherung). Stimmt es, dass der Veranstalter wg. eigenen Fehlers entschädigungsfrei stornieren kann? Wie würde das erfolgen/auf jeden Fall doch schriftlich und nicht nur telefonisch und durch Rücküberweisung!?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1386985678000

    Zunächst mal: Ihr könnt selbstverständlich kostenfrei stornieren, weil es sich bei der Änderung des Start- und Zielflughafens um eine wesentliche Änderung des Reisevertrages handelt.

    Und nein, der Veranstalter kann das nicht ohne weiteres derart verfahren, insbesondere so kurzfristig und ohne plausible Erklärung. Teilt ihm zunächst einmal mit, dass ihr auf Erfüllung der vertraglich zugesagten Leistung besteht und ggf. bei Nichterfüllung eine Entschädigung verlangt.

    Bietet er euch wenigstens an, die zusätzlich entstehenden Kosten zu übernehmen?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1387021452000

    Wie VS schon schrieb ist eine "Bearbeitungs-Panne" kein Grund um kostenfrei einen Vertrag nicht zu erfuellen.

    Ich wuerde Tchibo/Hermes die Kosten fuer einen "passenden" Flug ab FRA mitteilen und sie informieren dass diese Kosten, im Rahmen von Selbstabhilfe zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, in Rechnung gestellt werden. Wobei ich ihnen aber eine Frist bis Mittwoch stellen wuerde um selbst fuer Abhilfe, mit Abflugort FRA (Abflugzeit kann sich allerdings im zumutbaren Rahmen aendern), zu sorgen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1387026691000

    Meines Erachtens ein sehr probater Vorschlag von mkfpa.

    Im vorliegenden Fall könnte es durchaus von Vorteil sein, den Anspruch an den Veranstalter zu konkretisieren - vorausgesetzt, es lassen sich an den Reisetagen - beispielsweise im EPV der CONDOR oder über eine der einschlägigen Suchmaschinen - noch alternative Flüge ab FRA finden zum gewünschten Ziel.

    Jedenfalls muss weder ersatzlos der Ausweichflughafen angenommen werden, noch hat bei einer Entscheidung zum Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden der RV Anspruch auf eine Stornogebühr.

    Ich erlaube mir noch die Bemerkung, dass ich das Vorgehen des RV soweit geschildert für ausgesprochen schwindlig halte.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1387031879000

    Deinem letzten Satz muss ich leider widersprechen. Denn ich halte das nicht fuer schwindlig sondern fuer Mega-schwindlig. :laughing:

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