• asni1969
    Dabei seit: 1206316800000
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    geschrieben 1244834506000

    Habe mich im Vorfeld über Stornokosten für eine Person beim Reisebüro(Internet)

    informiert! Mir wurde eine eMail mit Höhe der Stornokosten zugesand!

    Jetzt, wo ich schriftlich stornieren will, liegen die Kosten fast 300 Euro höher als mir mitgeteilt wurde. (wegen dreier Belegung auf einem Familienzimmer)

    Angeblich hat die Kollegin, die mir diese Kosten genannt hat, einen Fehler gemacht!

    Wie ist hier die Rechtslage?

    Wer kann mir da weiterhelfen?? :disappointed:

  • Louboutin
    Dabei seit: 1222214400000
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    geschrieben 1244843990000

    Wenn Du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast, steht dort genauestens aufgelistet was an Kosten auf Dich zukommt.

    Ich weiß nämlich nicht, ob eine E-mail rechtsverbindlich ist. :frowning:

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1244844298000

    Auch e-mails sind Rechtsverbindlich.

    Sogar am Telefon JA! sagen :shock1:

    Schon haste einen Vertrag geschlossen.

    Muss nur nachgewiesen werden wer ja gesagt hat.

    ++++

    Ohne jetzt auf den Irrtum einzugehen.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Louboutin
    Dabei seit: 1222214400000
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    geschrieben 1244890111000

    @ Juanito,

    ok, eine E-mail kann man sich ggf. ausdrucken und als Beweis vorlegen. :D

    Doch wer macht schon einen Mitschnitt eines geführten Telefonates? :frowning: Meist notiert man sich dummerweise ja auch den Namen des Mitarbeiters nicht. :( Außerdem darf man ja auch nicht einfach ein Telefonat aufzeichnen wenn das Gegenüber nicht darüber in Kenntnis gesetzt und mit der Aufzeichnung einverstanden ist. :?

    Wenn es aber so ist, wie Du es geschrieben hast, dürfte doch alles geklärt und die E-mail somit rechtsverbindlich sein.

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • asni1969
    Dabei seit: 1206316800000
    Beiträge: 54
    geschrieben 1244892592000

    Hallo,

    danke für die Antworten!!

    Also, ich habe hier die ausgedruckte eMail mit genauen Angaben über Kosten und den Namen der Mitarbeiterin!!

    Da die Person ein Freund unseres Kindes ist (17) , habe ich mich ganz bewußt vorher über die genauen Kosten informiert!!!!

    Ich muß den Eltern ja eine genaue Angabe über die für sie zu zahlenden Stornokosten machen!!!

    Es ist eine sehr unangenehme Situation für mich! Ich habe mich auf die Angaben des RV verlassen und habe das Schreiben der Familie vorgelegt!

    Jetzt heißt es laut RV: Die Mitarbeiterin hätte einen Fehler gemacht....

    Nochmal danke für die Antworten!!!

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1244893444000

    Pech gehabt.

    Reisebüros sind nur Vermittler.

    Vertragspartner ist der VERANSTALTER.

    Die Angestellte des RB hat sich geirrt.

    Tut mir für Dich leid.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1245332212000

    Ein leidiges Thema.

    Ich möchte hier nochmals festhalten, dass Stornogebühren die pauschale Abfindung an einen Reiseveranstalter für seine Kosten und entgangenen Gewinn sind. Und er daher nicht auch noch Mehrkosten für eine andere Art der Belegung verrechnen darf.

    Drei Personen buchen

    Eine zahlt die vereinbarte Stornogebühr

    somit müssen die verbleibenden zwei Personen zum vereinbarten Preis transportiert werden.

    Es liegt im Risikobereich des Anbieters, dass jemand für drei Personen bucht und noch innerhalb der günstigsten Stornofrist eine oder zwei Personen storniert!

    Diese Aussagen beziehen sich allerdings nur darauf, wenn der Reiseveranstalter keine anderen Bedingungen bei Umbuchungen oder Stornierungen in seinen AGB's  vereinbart hat.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1245348565000

    @asni1969 sagte:

    Hallo,

    ....Da die Person ein Freund unseres Kindes ist (17) , habe ich mich ganz bewußt vorher über die genauen Kosten informiert!!!! 

    .....

     

    gibt es denn eine reiserücktrittversicherung?

    und tritt das kind evtl. aus einem versicherten grund zurück?

    dass die mitarbeiterin dir einen falschen betrag genannt hat, kann doch mal passieren. ist zwar sehr ärgerlich, wenn man sich "mal eben um schlanke 300 euronen" verrechnet hat, aber irren ist doch menschlich.

    wenn ich die mitarbeiterin gewesen wäre und eine verbindliche auskunft am telefon oder per mail geben müßte, würde ich mich rückversichern

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • mawota
    Dabei seit: 1140048000000
    Beiträge: 1324
    geschrieben 1245401430000

    @mosaik sagte:

    Ein leidiges Thema.

    Ich möchte hier nochmals festhalten, dass Stornogebühren die pauschale Abfindung an einen Reiseveranstalter für seine Kosten und entgangenen Gewinn sind. Und er daher nicht auch noch Mehrkosten für eine andere Art der Belegung verrechnen darf.

    Drei Personen buchen

    Eine zahlt die vereinbarte Stornogebühr

    somit müssen die verbleibenden zwei Personen zum vereinbarten Preis transportiert werden.

    Es liegt im Risikobereich des Anbieters, dass jemand für drei Personen bucht und noch innerhalb der günstigsten Stornofrist eine oder zwei Personen storniert!

    Diese Aussagen beziehen sich allerdings nur darauf, wenn der Reiseveranstalter keine anderen Bedingungen bei Umbuchungen oder Stornierungen in seinen AGB's  vereinbart hat.

      

    Hallo

    Diese Auslegung kommt mir jetzt doch etwas spanisch vor. Im betreffenden Fall weiss ich nicht genau wieviele Personen ursprünglich reisen wollten, aber auf jedenfall gab es hier eine Buchung für ein 3-er Zimmer. Steigt jetzt hier ein Person aus, kann der RV sehr wohl die höheren Kosten für eine Belegung mit nur 2 Personen geltend machen, dh es wird weniger zurückerstattet. Mein Beispiel:

    3er- Zimmer = pro Person 44€ pro Nacht = 132€

    2er-Zimmer = pro Person 60€ pro Nacht = 120€

    Hier wird die Rückerstattung nur 12€ pro Nacht betragen und nicht die bezahlten 44€.

    Ist im Hotel kein Frühstück eingeschlossen kostet das Zimmer oftmals gleichviel ob 2 oder 3 Personen darin schlafen.

    Hilfreich wäre einfach immer, wenn man sich solche Anfragen und Auskünfte schriftlich geben lassen würde. Beiden Seiten wäre da gedient, da das Reisebüro eventuell die Sachlage genauer angeschaut hätte, da mehr Zeit zur Verfügung gestanden wäre. So schnell am Telefon ist's immer ein Problem.

    Gruss Markus

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1245442621000

    nun, hier muss ja auch der stornierte Flug berücksichtigt werden. Aber was mosaik gesagt hat, ist eine Überlegung auf eine gewagte Konstruktion wert:

    angenommen, ich buche mit Frühbucherrabatt in der Hauptsaison eine 3er Belegung, schliesse eine Reiserücktrittsversicherung ab, 2 Personen können nicht mit ( Gründe jetzt egal, auf jeden Fall legal !!! ), Stornokosten werden bezahlt: hat dann tatsächlich die 3. verbliebene Person das Anrecht zum vereinbarten Termin in der Hauptsaison 1 3-Bett Zimmer zur Alleinbenutzung ohne einen Zuschlag für die Alleinbenutzung aber incl. des Abschlages für die imaginäre Belegung mit 3 Personen ?

    Gruss Gabriela

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