@mosaik sagte:
Ein leidiges Thema.
Ich möchte hier nochmals festhalten, dass Stornogebühren die pauschale Abfindung an einen Reiseveranstalter für seine Kosten und entgangenen Gewinn sind. Und er daher nicht auch noch Mehrkosten für eine andere Art der Belegung verrechnen darf.
Drei Personen buchen
Eine zahlt die vereinbarte Stornogebühr
somit müssen die verbleibenden zwei Personen zum vereinbarten Preis transportiert werden.
Es liegt im Risikobereich des Anbieters, dass jemand für drei Personen bucht und noch innerhalb der günstigsten Stornofrist eine oder zwei Personen storniert!
Diese Aussagen beziehen sich allerdings nur darauf, wenn der Reiseveranstalter keine anderen Bedingungen bei Umbuchungen oder Stornierungen in seinen AGB's vereinbart hat.
Hallo
Diese Auslegung kommt mir jetzt doch etwas spanisch vor. Im betreffenden Fall weiss ich nicht genau wieviele Personen ursprünglich reisen wollten, aber auf jedenfall gab es hier eine Buchung für ein 3-er Zimmer. Steigt jetzt hier ein Person aus, kann der RV sehr wohl die höheren Kosten für eine Belegung mit nur 2 Personen geltend machen, dh es wird weniger zurückerstattet. Mein Beispiel:
3er- Zimmer = pro Person 44€ pro Nacht = 132€
2er-Zimmer = pro Person 60€ pro Nacht = 120€
Hier wird die Rückerstattung nur 12€ pro Nacht betragen und nicht die bezahlten 44€.
Ist im Hotel kein Frühstück eingeschlossen kostet das Zimmer oftmals gleichviel ob 2 oder 3 Personen darin schlafen.
Hilfreich wäre einfach immer, wenn man sich solche Anfragen und Auskünfte schriftlich geben lassen würde. Beiden Seiten wäre da gedient, da das Reisebüro eventuell die Sachlage genauer angeschaut hätte, da mehr Zeit zur Verfügung gestanden wäre. So schnell am Telefon ist's immer ein Problem.
Gruss Markus