• yvonne-s
    Dabei seit: 1127347200000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1546445953326

    Hallo,

    gerade wurde uns von einem Veranstalter die Hotelbuchung storniert auf Grund eines Preisirrtums. Eine Alternative wurde uns nicht angeboten nur die Buchung einfach storniert. Reisezeitraum ab dem 12.01.

    Wir hatten schon eine BUchungsbestätigung erhalten und unsere Daten eingegeben zur Abbuchung des Betrages von unserem Konto.

    Nun meine Frage: dürfen die das wenn schon eine verbindliche Buchungsbestätigung ausgestellt und der Hotelvoucher ausgehändigt wurde? Begründung: Stornierung wegen Erklärungsirrtum (Irrtum bei der Eingabe in das Reservierungssystem).

    Danke für Meinungen und vielleicht eine Info wer mir da verbindlich Auskunft geben könnte bzw. ob es sich lohnen würde einmal einen Anwalt zu befragen zu der Sache.

    Vielen Dank!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1546446672354 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo yvonne-s,

    alles zu dem Thema findest du in diesem Thread: Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

    Bitte sei so nett und kopier dein Posting dort hinein.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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