• jemen
    Dabei seit: 1194393600000
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    geschrieben 1228157942000

    Hallo,

    ich habe Anfang Juni 2008 eine Pauschalreise nach Jordanien für April 2009 gebucht. Der Reisepreis wurde wegen Kerosinzuschlag im Juni 2008 bereits 2 mal erhöht.

    Nun ist der neue Katalog 2009/ 2009 erschienen und dieselbe Reise kostet pro Person nun 180 € mehr. Ich wurde vor die Wahl gestellt, kostenfrei zu stornieren oder den neuen Preis zu akzeptieren. Als Kulanz wird mir ein Frühbucherrabatt von 50 € angeboten. Gründe für den neuen Preis: Programm ändert sich an einem Reisetag, Abflugzeitpunkt verschiebt sich um 2 Tage ( ist aber wie auch vorher in den Osterferien ) und bei der ursprünglichen Reise wurde die Mindestteilnehmerzahl von 9 Personen nicht erreicht ( Abflug ist in 5 Monaten ! ).

    Kann ich auf die Einhaltung meines ursprünglichen Vertrages bestehen oder muss ich für 2 Personen nun 260 € mehr bezahlen wenn ich die Reise mache möchte?

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1228160760000

    Welcher Anbieter?

    Hast Du im Juni eine Vorausbuchung oder eine "richtige" Buchung gemacht ( mit Bestätigung, Anzahlung etc. ) ?

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • jemen
    Dabei seit: 1194393600000
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    geschrieben 1228162312000

    Veranstalter ist World Insight, Köln

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1228162596000

    Die zweite Frage ist wichtiger. Also?

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • jemen
    Dabei seit: 1194393600000
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    geschrieben 1228165860000

    Bei dem Veranstalter gibt es keine Vorausbuchungen. Ich habe eine Reisebestätigung/ Rechnung und habe im Juni eine Anzahlung lt. Vertrag geleistet.

  • mosaik
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    geschrieben 1228305752000

    Du hast eine Reisebestätigung - auf welcher Grundlage?

    ...Es gelten die Preise und Leistungen vom Katalog Sommer 2008?

    ... Winter 2008/09 ... Sommer 2009 ...

    Die genaue Grundlage und Formulierung wird hier die Wahrheit ans Licht bringen.

    Das Verlangen von Kerosinzuschlägen nach Abschluss einer Buchung ist - zu 99 % - nicht erlaubt, da die gesetzlichen Voraussetzungen zu 99 % von keinem Veranstalter erfüllt werden.

    Wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, dies im Katalog mitgeteilt wird, hat der Veranstalter das Recht, die Reise abzusagen, ohne dafür allfälligen Ersatz oder Entschädigung leisten zu müssen.

    Meint

    Peter :frowning:

  • jemen
    Dabei seit: 1194393600000
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    geschrieben 1228334412000

    Hi Peter,

    es gibt nur 1 Katalog pro Jahr . Er nennt sich dann Reisekatalog 2008 / 2009 mit Abreiseterminen bis April 2009. Im November erscheint dann der Katalog 2009/2010 mit Terminen bis April 2010. Ich habe aus dem Katalog 2008/2009 eine Reise im Juni 2008 für April 2009 gebucht, eine Reisebestätigung somit für eine Reise aus dem Katalog 2008/2009 erhalten. Mit der Reisebestätigung/ Rechnung vom 06.06.08 war die Reise schon um 23 € wegen Kerosinzuschlag teurer als im Katalog. Ende Juni erhielt ich dann ein weiteres Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass pro Person nun ein weiterer Kerosinzuschlag von 20 € fällig wäre. Ich solle diesen Betrag mit meiner Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt begleichen.

    Im November 2008 erhielt ich dann dieses Schreiben, in dem mir mitgeteilt wird, dass die von mir gebucht Reise im neuen Katalog 2009/2010 für April 2009 nun um 356 € für 2 Personen teuerer ist. Ich könne auf diese Reise umbuchen oder kostenfrei stornieren.

    Ich denke, dass dieses Vorgehen nicht okay ist, nur was kann ich machen?

    Was kann ich dafür, dass der Veranstalter seine Preise falsch kalkuliert hat??? Er hat noch dazu meine Anzahlung seit Juni 2008 und nun dies!!

  • jemen
    Dabei seit: 1194393600000
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    geschrieben 1228334923000

    Noch was: der Veranstalter kann von der Reise zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Nur, wann muss diese Mindestteilnehmerzahl erreicht sein?? 5 Monate vor Reiseantritt??? Das wäre ja dann praktisch für den Veranstalter. ER kann ja dann immer sagen, dass diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht ist, wenn er z. B. feststellt, dass er seine Preise zu niedrig kalkliert hat??? Ich weiss von anderen Veranstaltern, dass die Reisen abgesagt werden, wenn 4 Wochen vor Reiseantritt die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Weisst du was darüber??

    Im Gegenzug behält sich der Veranstalter aber vor, die Reise trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen. Sehr Veranstalterfreundlich, also ganz wie er Lust hat. Ist man dieser Praxis einfach ausgeliefert?

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