• rauschi1186
    Dabei seit: 1614259086530
    Beiträge: 2
    geschrieben 1614259196409 , zuletzt editiert von Ahotep

    Ein Hotelzimmer wird 9 Monate im Voraus gebucht.

    Wegen eventueller Umstände schlägt das Hotel einen Monat nach Buchung schriftlich eine Stornierungsgebühr von 100€ vor. Das Hotel nennt keinen Zeitraum und keine xxBedingungxxfür die reduzierte Gebühr.

    Drei Monate später möchte der Kunde diese in xxxAnsprucxxx nehmen und wird auf den xxVertragxxverwiesen, in der es 25% der Gesamtkosten sind. Dieser Betrag ist deutlich höher als die vereinbarten 100€.

    Welche Rechte hat der Kunde und welche Stornierungsgebühr ist zu zahlen?

    3!Verlinkungen zu anderen Foren editiert

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1614259891308

    Hallo, so wird das nichts, hier ist keine automatische KI am Werk.:worried:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • rauschi1186
    Dabei seit: 1614259086530
    Beiträge: 2
    geschrieben 1614260690506

    Hallo, es tut mir Leid, aber was meinen Sie mit Ihrem Beitrag?

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30984
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1614276351656

    Hallo erst einmal und willkommen, rauschi1186,

    bitte keine Verlinkungen zu anderen Foren. Der "Kunde" bist wohl Du, oder? Ansonsten wäre das ein was wäre wenn Spielchen......

    Forenansprache ist Du, bitte merken, danke sehr.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1614276417538

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, rauschi1186 - und deine letzte Frage würde ich gerne zurückreichen ... :wink:

    Deine Formulierung ist nämlich etwas rätselhaft:

    Verstehe ich richtig, dass du der betroffene Hotelgast bist?

    Was bitte sind "eventuelle Umstände"?

    Soweit entnehme ich deinem Beitrag, dass du ein Angebot über 100€ Gebühr unterbreitet bekommen hast, dass nun 3 Monate später nicht mehr gelten soll.

    Es ist davon auszugehen, dass das ein Vergleichsangebot sein sollte - vermutlich mit einer kurzen Befristung.

    Sind im Vertrag 25% vereinbart ist das jetzt die Grundlage.

    Du kannst den Nachweis führen, dass diese Bemessung dich benachteiligt, dann kann dein Vertragspartner das bestreiten und muss ggf. seine Forderung vor Gericht substantiieren.

    Auf das Angebot mit der reduzierten Ausgleichsforderung ein viertel Jahr später bestehen zu wollen erscheint mir aussichtslos. Ganz sicher wird irgendwo festgehalten sein, wie lange man von diesem Gebrauch machen konnte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!