• Moehroy95
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    geschrieben 1561107706679

    Hallo zusammen.

    Wir wollten im Juli 2019 für ein paar Tage Freunde auf Ibiza besuchen und haben daher im Mai 2019 über "ltur" einen Flug von Düsseldorf nach Ibiza und zurück für drei Personen gebucht, Fluglinie TUIfly, Kosten insgesamt 837,00 EUR; eine Aufschlüsselung bzw. die Zusammensetzung des Flugpreises war bei Buchung nicht ersichtlich.

    Aus verschiedenen Gründen ist es uns nun leider nicht möglich, diese Reise anzutreten.

    Eine Reiserücktrittsversicherung besteht leider nicht (und würde in einer derartigen Situation ja wahrscheinlich auch gar nicht einspringen).

    Eine Anfrage beim Kundenservice von ltur hat ergeben, dass eine Stornierung dieses Fluges grundsätzlich möglich sei, allerdings würden hierfür gemäß der Tarifbestimmungen der Airline und den ltur-AGBs Stornogebühren in Höhe von 258,20 EUR pro Person (inkl. ltur-Stornobearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 EUR) - also insgesamt dann 774,60 EUR - anfallen.

    Dies würde bedeuten, dass wir von unseren bereits bezahlten 837,00 EUR bei Storno also lediglich 62,40 EUR erstattet bekommen würden.

    Auf die Bitte, mir die Tarifbestimmungen der Airline sowie die AGBs zukommen zu lassen, erfolgte seitens ltur lediglich der Hinweis, es handele sich um einen Veranstalterplatz, und dies seien die tatsächlichen Stornokosten - eine Aufschlüsselung des Flugpreises in reine Ticketkosten sowie tatsächliche Steuern und Gebühren erfolgte trotz nochmaligem Nachfragens bislang nicht.

    Hat jemand eine Idee, wie man in solchen Fällen am besten vorgeht ?

    Grundsätzlich wäre es doch möglich, dass die Fluglinie die drei stornierten Plätze während der Hauptferienzeit erneut verkaufen könnte und der Gesellschaft damit kein Schaden/Verlust entstehen würde.

    Uns ist klar, dass wir nicht den vollen Betrag zurückbekommen würden, aber lediglich 62,40 EUR Rückerstattung bei 837,00 EUR Kosten erscheinen uns sehr wenig...

    Sollte man direkt die Verbraucherzentrale oder gar einen Fachanwalt einschalten ?

    Hat jemand vielleicht bereits Erfahrungen in ähnlichen Fallkonstellationen gemacht ?

    Für zielführende und hilfreiche Antworten bedanke ich mich recht herzlich im voraus.

    Beste Grüße

    Ralf

  • moselpaar
    Dabei seit: 1290988800000
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    geschrieben 1561110970288

    Es wird sich hierbei wohl nur um die Rückerstattung der Steuern handeln. Auf den Restlichen Kosten werdet ihr wohl sitzen bleiben.

    L'Tur weist bei einer Flugbuchung auf folgendes hin: "Da auch bei Nichtantritt der gebuchten Reise (z.B. infolge Erkrankung) bis zu 100% Stornokosten anfallen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung!"

    Mfg

    Moselpaar

    Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen. "Johann Wolfgang von Goethe"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1561115219797 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, Moehroy95.

    Bei der von euch gewählten Buchungsform sehe ich einzig die Möglichkeit, die Höhe der Stornokosten zu bestreiten.

    Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung müsste der Veranstalter diese nämlich nachweisen.

    Es wird dann festgestellt, wie gut die Möglichkeiten einer Neuvermarktung der freien Plätze sind und entsprechend entschieden über den Anspruch.

    Ich würde euch die Beratung durch einen Anwalt empfehlen. Gerade bei Tickets sind die Wiederverkaufsmöglichkeiten ganz gut, sodass in den AGB angegebene pauschalen Rücktrittskosten nicht in Marmor gemeisselt sind.

    Viel Erfolg!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2162603
    Dabei seit: 1416700800000
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    geschrieben 1561121320826

    vielleicht besteht fuer euch die moeglichkeit die tickets selbst weiterzuverkaufen und dann muessten diese nur umgeschrieben werden

    unter der voraussetzung das der von euch gebuchte tarif diese moeglichkeit anbietet

    ansonsten wuerde ich mich erst an eine verbraucherzentrale wenden, bevor ich einen anwalt einschalten wuerde

  • HC-Mitglied1962447
    Dabei seit: 1394668800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1561122009984

    Moin! Wer einen nicht erstattungsfähigen Flug bucht, muss damit rechnen, dass bei Flugstornierung der komplette Flugpreis verfällt, unabhängig davon, ob die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die frei werdenden Sitzplätze erneut zu verkaufen. Man hat sich auf die Stornobedingungen eingelassen und muss dann auch die Kosequenzen tragen. Wer Änderungen aufgrund nicht absehbarer Umstände hätte einplanen wollen, dem steht immer ein erstattungsfähiger und teurerer Tarif zur Verfügung. Ich würde empfehlen, diesen Verlust unter "schmerzlichen Erfahrungen" zu verbuchen und durch juristische Aktionen nicht noch zusätzliche Kosten zu produzieren.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1561138948967

    Es wurde über einen Veranstalter gebucht.

    An wen ich mich ganz sicher nicht wenden würde ist die Verbraucherzentrale ... :no_mouth:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1561177127947

    @tancarino

    Zitat: "Wer einen nicht erstattungsfähigen Flug bucht, muss damit rechnen, dass bei Flugstornierung der komplette Flugpreis verfällt, unabhängig davon, ob die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die frei werdenden Sitzplätze erneut zu verkaufen."

    In welchem Paragraphen kann ich das nachlesen?

    Denn ich dachte es gibt schon länger eine Regelung dass Steuern und Gebühren immer zu erstatten sind und es auch mindestens ein Urteil eines deutschen Gerichtes gibt dass, unter bestimmten Umständen, selbst Flugtickets die nicht erstattungsfähig sind zu erstatten sind.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1561184717719

    @mkfpa

    Korrekt, daher auch mein Rat einen Anwalt zu bevollmächtigen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2162603
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    gesperrt
    geschrieben 1561267572126

    @vonschmeling sagte:

    Es wurde über einen Veranstalter gebucht.

    An wen ich mich ganz sicher nicht wenden würde ist die Verbraucherzentrale ... :no_mouth:

    und warum nicht ?

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