• taptap2005
    Dabei seit: 1127779200000
    Beiträge: 30
    geschrieben 1128548169000

    Hi,

    also ich bin grad soooo durcheinander. :disappointed:

    Brauch dringend eure hilfe!!

    Was passiert in der Regel, wenn ich eine Pauschalreise buche für nächstes Jahr und kurz davor Krank werde und nicht verreisen kann?? Bekomme ich mein Geld nicht mehr zurück??Gar nichts???

    :question: :frage: :frage:

    Blick nicht durch :?

    Bitte Antwort!!!

  • LuziFair
    Dabei seit: 1101340800000
    Beiträge: 589
    geschrieben 1128549491000

    Das kommt drauf an, ob du eine Reiserücktrittsversicherung hast oder nicht. Und dann auf die Bedingungen der Gesellschaftwo du die abgeschlossen hast.

    Wenn so etwas ist unddu oder ein Mitreisender krank wirst, mußt du sofort die Versicherung informieren und darfst nicht warten, ob derjenige vielleicht doch wieder gesund wird. Sonst setzt du deinen Anspruch aufs Spiel.

    Wenn du eine Versicherung hast,hol dir die Unterlagen raus und lies dir die Allgemeien Versicherungsbedingungen durch. Da steht auch drin, was zu tun ist und wieviel Geld es zurück gäbe.

    Alles wird gut!
  • jo-joma
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    geschrieben 1128550396000

    @taptap2005

    Bin genau der gleichen Meinung wie LuziFair- schaut euch die Bedingungen der Gesellschaft an- da sollte ein Großteil deiner Fragen beantwortet werden können.

    In der Hoffnung, dass du es nicht brauchst.....

    Past cruises: HCL, AIDA, QM2 u. QVictoria, NCL, Royal Caribbean, Carnival, Princess, Costa, Celebrity, MSC *** so far cruises in 2018/2019: NCL, Cunard, Royal Caribbean, Cunard***
  • 241150
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    Beiträge: 818
    geschrieben 1128938597000

    wenn du keine reiserücktrittversicherung haben solltest, wirst du eine stornogebühr je nach tagen oder wochen die bis zum urlaubsbeginn noch verbleiben zahlen müssen, je früher du stornierst des so geringer sind die kosten. dieses kann von 10% - 50% und noch darüber liegen, steht aber in den reisebedingungen im katalog bzw. preisteil des veranstalters. deshalb immer eine reiserücktritt und auslandskrankenversicherung mit rückholung im krankheits sowie totesfall (was nie eintreten möge) abschliesen.

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