Der Besitzer kann keine bestimmte Zahlungsform verlangen, wenn diese nicht von vornherein vereinbart war. Ist jedenfalls in Deutschland so, ob das bei Euch anders ist, weiss ich nicht, glaube ich aber nicht.
Du kannst also z.B. auch per Überweisung oder Scheck bezahlen. Allerdings muss dabei sichergestellt sein, dass dem Besitzer keine Zusatzkosten entstehen (das ist z.B. bei Auslandsschecks der Fall). Eine Überweisung innerhalb eines Landes oder von einem Euro-Land in ein anderes sollte inzwischen kostenfrei sein.
Wie genau eine Postanweisung funktioniert, weiss ich leider nicht.
Ruf doch den Besitzer einfach mal an und sag, dass Du gerne per normaler Banküberweisung zahlen würdest. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das verweigert.