• Markus Keil
    Dabei seit: 1137110400000
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    geschrieben 1272377231000

    Hallo,

     

    darf bzw. kann ein Veranstalter Stornogebühren an Kunden verrechnen, (ausgenommen Bearbeitungsgebühren)wenn von den gebuchten Hotels keine Stornogebühren verlangt wurden?

     

    Gruß Markus

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1272378444000

    ...ja, wenn er in seinen AGBs darauf hinweist kann er das. Warum auch nicht, schließlich hatte er mit der Buchung Arbeit gehabt, unabhängig davon ob das Hotel seine "Auslagen" dem Veranstalter in Rechnung stellt... ;)

  • AntoniaW
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    geschrieben 1272405747000

    Gleiches gilt wohl auch für Reisevermittler. Und bei der Buchung wie auch bei der Stornierung.

  • privacy
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    geschrieben 1272414002000

    Interessanter Hinweis. Kommt aber wohl nur zum Tragen, wenn es keine Buchung für einen Reiseveranstalter ist. Fixer Endpreis.. Denn da ist der Vermittler ja im Auftrag tätig. Anders bei einer Nur-Flug-Buchung, wenn er klipp und klar darauf hinweist, dass die Buchung separate Kosten verursacht.

    Im übrigen, Markus, wenn Du das dokumentieren  kannst, ist der Reiseveranstalter gleichwohl verpflichtet, die Stornogebühren entsprechend den Gegebenheiten anzupassen. Statt pauschalem Stornobetrag dann entsprechend des entstandenen Schadens. Das ist im Normalfall aber recht schwierig. Darüberhinaus könnten sich die pauschalen Vereinbarungen auch in so einem Fall erhöhen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Markus Keil
    Dabei seit: 1137110400000
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    geschrieben 1272474810000

    verstehe ich das richtig, der Veranstalter darf Geld kassieren, was eigentlich den Hotels zustünde, wenn diese Stornogebühren verlangen würden!? Ich spreche hier nicht von Bearbeitungsgebühren was der Veranstalter verlangen kann.

     

    Gruß Markus

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1272477207000

    ...für den Veranstalter sind "Bearbeitungsgebühren" die Stornogebühren. Er hat eine Leistung erbracht, die Du nunmehr nicht mehr in Anspruch nehmen möchtest und kann dafür entsprechend seiner (und von Dir akzeptierten) AGB eben diese Zahlung verlangen... ;)

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