Hallo,
darf bzw. kann ein Veranstalter Stornogebühren an Kunden verrechnen, (ausgenommen Bearbeitungsgebühren)wenn von den gebuchten Hotels keine Stornogebühren verlangt wurden?
Gruß Markus
Hallo,
darf bzw. kann ein Veranstalter Stornogebühren an Kunden verrechnen, (ausgenommen Bearbeitungsgebühren)wenn von den gebuchten Hotels keine Stornogebühren verlangt wurden?
Gruß Markus
...ja, wenn er in seinen AGBs darauf hinweist kann er das. Warum auch nicht, schließlich hatte er mit der Buchung Arbeit gehabt, unabhängig davon ob das Hotel seine "Auslagen" dem Veranstalter in Rechnung stellt...
Gleiches gilt wohl auch für Reisevermittler. Und bei der Buchung wie auch bei der Stornierung.
Interessanter Hinweis. Kommt aber wohl nur zum Tragen, wenn es keine Buchung für einen Reiseveranstalter ist. Fixer Endpreis.. Denn da ist der Vermittler ja im Auftrag tätig. Anders bei einer Nur-Flug-Buchung, wenn er klipp und klar darauf hinweist, dass die Buchung separate Kosten verursacht.
Im übrigen, Markus, wenn Du das dokumentieren kannst, ist der Reiseveranstalter gleichwohl verpflichtet, die Stornogebühren entsprechend den Gegebenheiten anzupassen. Statt pauschalem Stornobetrag dann entsprechend des entstandenen Schadens. Das ist im Normalfall aber recht schwierig. Darüberhinaus könnten sich die pauschalen Vereinbarungen auch in so einem Fall erhöhen.
Gruß privacy
verstehe ich das richtig, der Veranstalter darf Geld kassieren, was eigentlich den Hotels zustünde, wenn diese Stornogebühren verlangen würden!? Ich spreche hier nicht von Bearbeitungsgebühren was der Veranstalter verlangen kann.
Gruß Markus
...für den Veranstalter sind "Bearbeitungsgebühren" die Stornogebühren. Er hat eine Leistung erbracht, die Du nunmehr nicht mehr in Anspruch nehmen möchtest und kann dafür entsprechend seiner (und von Dir akzeptierten) AGB eben diese Zahlung verlangen...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!