• henkra
    Dabei seit: 1148083200000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1230211569000

    Hallo!

    Wie es aussieht, muß ich einen bei Air Berlin im Spartarif gebuchten Flug (Kurzstrecke) wohl stornieren. Weiß jemand,welche Stornokosten da auf mich zu kommen? Aus den AGB's von AB werde ich nicht so richtig schlau. Danke im voraus. :frowning: http://www.holidaycheck.de/images/forum/smilies/32.gif

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1230213227000

    Hi henkra,

    die Info, die du suchst, steht bei Air Berlin schon auf der Preisseite... Spar (Kurzstrecke): Gegen Gebühr umbuchbar, nicht erstattbar, d.h. Stornokosten 100% des Flugpreises abzgl. Steuern und Gebühren.

    Gruß,

    soedergren

  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 2880
    geschrieben 1230223442000

    Auszug aus den AGB`s

    5. Stornierungen

    ........

    Spartarif:

    5.1.2. Wird ein gebuchter Kurz- oder Mittelstreckenflug (Entfernung zwischen Abflug- und Zielort nach Großkreisberechnung unter 3.000 Meilen) im Spartarif nicht angetreten oder storniert, so ist die Fluggesellschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Reiseteilnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und/oder möglicher anderweitiger Verwendungen der gebuchten Leistung zu verlangen. Einwendungen des Reiseteilnehmers finden nach Ziffer 5.3 Berücksichtigung.

    ........

    5.3. In allen vorbenannten Fällen bleibt es dem Reiseteilnehmer nach deutschem Recht unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.

    wenn Du das der Gesellschaft nachweisen kannst, hast Du Anspruch auf Rückerstattung.

    Ich habe noch nicht gehört das das geklappt hat.

  • summer1975
    Dabei seit: 1234915200000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1234983437000

    Hallo zusammen,

    auch wir haben das Problem mit den Stornokosten.

    Haben einen Flug nach Spanien gebucht im Spartarif Flug sollte in fünf Monaten stattfinden, diesen nach telefonischer Rücksprache mit Airberlin storniert. Auskunft von denen 20% Stornokosten.

    Heute kam die Post, stornokosten 100%.

    Kann uns bitte jemand mal den Absatz 5.3 ins Normaldeutsche übersetzen. Würden gerne dagegen angehen.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1234983606000

    5.3. In allen vorbenannten Fällen bleibt es dem Reiseteilnehmer nach deutschem Recht unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.

    ich sehe kein einziges Fremdwort darin :shock1:

    Nur in deinem nick :laughing:

    summer = zu Deutsch Sommer!

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • summer1975
    Dabei seit: 1234915200000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1234984391000

    Danke Juanito,

    super hilfreich. Für jemanden der nicht gerade studiert hat sind diese Sätze nicht wirklich zu verstehen. Aber wie es aussieht ist bei dir das Wort "unbenommen" im alltäglichen Wortgebrauch.

    Aber vielleicht findet sich ja bitte noch jemand der es uns an einem Beispiel erklären kann.

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1234984700000

    Nichts für ungut, aber wofür gibt's den guten alten Duden?

    >> unbenommen: 1. un|be|nom|men (mhd. unbenommen = nicht versagt; zugestanden)

    Im Klartext: du darfst (versuchen), nachzuweisen, dass geringere Stornokosten angefallen sind.

    Unabhängig davon: bei fast allen Airlines (nicht nur bei Air Berlin) betragen die Stornokosten für die bezahlbaren Flugtickets 100%.

    Die Chancen, dagegen anzugehen, tendieren gegen Null. Deshalb nochmal: es steht auch schon direkt auf der Flugauswahlseite von Air Berlin zum Spar-Tarif folgendes: "Spar: Gegen Gebühr umbuchbar, nicht erstattbar". Und das in ganz normaler Schriftgröße und nicht versteckt.

    Lediglich die Steuern und Gebühren können erstattet werden. Allerdings darf die Airline für diese Erstattung Bearbeitungsgebühren erheben.

    Gruß,

    soedergren

  • Ronny87
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    geschrieben 1234988190000

    Lufthansa ist da eine der wenigeren Ausnahmen. Da gibt es die günstigen Tickets für oftmals 2,- € Flugpreis zzgl. 85,99 € Steuern und Gebühren. Habe ich schon öfters zugeschlagen, und zweimal musste ich stornieren und wenig später wurden die Steuern und Gebühren meinem Konto wieder gutgeschrieben.

    Du kannst versuchen nachzuweisen, dass Air Berlin das Flugzeug noch vollbekommen hat und somit quasi "dein" Ticket noch einmal verkauft werden konnte, dann hättest du eine Möglichkeit, sobald du es nachweisen kannst (und das ist mir aus der Praxis nicht bekannt), würdest du Geld wiederbekommen. Also musst du dich wohl oder übel damit abfinden, dass du nur die Steuern und Gebühren zurückerhälst.

    Grüße

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
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