Nichts für ungut, aber wofür gibt's den guten alten Duden?
>> unbenommen: 1. un|be|nom|men (mhd. unbenommen = nicht versagt; zugestanden)
Im Klartext: du darfst (versuchen), nachzuweisen, dass geringere Stornokosten angefallen sind.
Unabhängig davon: bei fast allen Airlines (nicht nur bei Air Berlin) betragen die Stornokosten für die bezahlbaren Flugtickets 100%.
Die Chancen, dagegen anzugehen, tendieren gegen Null. Deshalb nochmal: es steht auch schon direkt auf der Flugauswahlseite von Air Berlin zum Spar-Tarif folgendes: "Spar: Gegen Gebühr umbuchbar, nicht erstattbar". Und das in ganz normaler Schriftgröße und nicht versteckt.
Lediglich die Steuern und Gebühren können erstattet werden. Allerdings darf die Airline für diese Erstattung Bearbeitungsgebühren erheben.
Gruß,
soedergren