Schwierige Frage.
Dem Bedingungswerk, das mir im Moment vorliegt, ist zu entnehmen:
§1 Was ist bei Nichtantritt der Reise versichert?
Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich geschuldeten
Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement
versichert.
Versicherte Personen sind alle, die zusammen gebucht haben und weitere (gib bei der Suche mal ein: RRV und Reiserücktrittskostenversicherung).
Wie Du ganz richtig sagst, könnten alle versicherten Personen aufgrund der schweren Erkrankung eines Mitreisenden stornieren und alle Stornokosten würden erstattet.
Euer Fall (Mehrkosten aufgrund des Stornos einer Person) ist dezidiert in den Bedingungen nicht aufgeführt.
Da die übrigen drei Reisenden trotzdem urlauben möchten (was in diesen Bedingungen so nicht vorgesehen ist), würde ich um eine Kulanzregelung bitten.
Ein freundlicher Brief an die Versicherung mit der Darstellung des Sachverhaltes (der Rücktritt aller versicherten Personen wäre teurer... der Versuch Eurerseits, der Schadenminderungspflicht nachzukommen... Bitte um kulante Vorgehensweise hinsichtlich der Mehrkosten der verbliebenen drei Urlauber...so ähnlich eben).
Denn s. § 1: nur die tatsächlichen Stornokosten sind versichert.
Bitte erlaube mir den Zusatz:
4 Urlauber in einem Zimmer deuten auf Freunde/Freundinnen hin.
Sollte nun eine der beteiligten Personen nun einfach nur keine Lust mehr haben oder es hat evtl. Streitigkeiten gegeben: die schwere Erkrankung oder der anderweitige Versicherungsfall muß zwingend nachgewiesen werden.