• tlwl
    Dabei seit: 1126656000000
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    geschrieben 1126742131000

    Hallo zusammen!

    Wir brauchen ganz dringend schnelle Hilfe !!!

    Haben vor ca. 6 Wochen bei Discounttravel eine Reise nach Tunesien ab/bis Hannover vom 20.09.-23.09.2005 für 3 Erwachsene gebucht.

    Die erste Flugzeitenänderung für den Rückflug kam schon nach wenigen Tagen, allerdings handelte es sich um eine Vorverlegung von abends auf morgens früh 8:10 Uhr. Komisch war, dass dieser Flug mit Hapagfly und der Flugnummer nirgends zu finden war, da der einzige Flug an diesem Tag nur abends geht. :question:

    Die zweite Flugzeitenänderung kam dann so ca. zwei Wochen später, in der sich die Zeit dann nochmal um eine Stunde vorverlegte. Die Tickets haben wir ca. eine Woche darauf erhalten, mit der ursprünglichen Rückflugzeit (abends ca. 20 Uhr). :shock1:

    Heute bekommen wir per E-Mail, dass wir nun nicht nur noch früher fliegen sollen, sondern auch noch ganz woanders landen werden, nämlich in Hamburg. :shock: :disappointed:

    Da wir aus Remscheid (NRW) kommen, ist das ein enormer Mehraufwand, da unser Auto ja dann auch noch in Hannover steht.

    Man hat uns Zugfahrkarten gegen Kostenersatz für die zweite Klasse angeboten ab Hamburg nach Hannover.

    Müssen wir das akzeptieren????

    Haben den Kurzurluab wirklich bitter nötig und möchten auch deshalb nicht stornieren.

    WAS können wir tun?

    Danke im Voraus.

    Anja

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1126774016000

    Discount Travel behält sich Flugänderungen und -umbuchungen in seinen AGB (Ziffer 5.1, ganz unten auf der Seite findest Du einen Link "Veranstalter - AGB" zum Nachlesen)ausdrücklich vor. Im Falle einer erforderlich werdenden Ersatzbeförderung - wie in Eurem Fall - besteht Anspruch auf eine Bahnfahrt 2. Klasse bis zum ursprünglich gebuchten Flughafen.

    Diese Bedingung habt Ihr bei verbindlicher Reisebuchung akzeptiert.

    Das Thema Flugänderungen wurde hier ja schon mehrfach ausgiebigst diskutiert, mehr Infos findest Du in älteren Threads.

    Trotzdem wünsche ich Euch einen schönen Urlaub.

  • tlwl
    Dabei seit: 1126656000000
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    geschrieben 1126777814000

    @'tlwl' sagte:

    Hallo zusammen!

    Wir brauchen ganz dringend schnelle Hilfe !!!

    Haben vor ca. 6 Wochen bei Discounttravel eine Reise nach Tunesien ab/bis Hannover vom 20.09.-23.09.2005 für 3 Erwachsene gebucht.

    Die erste Flugzeitenänderung für den Rückflug kam schon nach wenigen Tagen, allerdings handelte es sich um eine Vorverlegung von abends auf morgens früh 8:10 Uhr. Komisch war, dass dieser Flug mit Hapagfly und der Flugnummer nirgends zu finden war, da der einzige Flug an diesem Tag nur abends geht. :question:

    Die zweite Flugzeitenänderung kam dann so ca. zwei Wochen später, in der sich die Zeit dann nochmal um eine Stunde vorverlegte. Die Tickets haben wir ca. eine Woche darauf erhalten, mit der ursprünglichen Rückflugzeit (abends ca. 20 Uhr). :shock1:

    Heute bekommen wir per E-Mail, dass wir nun nicht nur noch früher fliegen sollen, sondern auch noch ganz woanders landen werden, nämlich in Hamburg. :shock: :disappointed:

    Da wir aus Remscheid (NRW) kommen, ist das ein enormer Mehraufwand, da unser Auto ja dann auch noch in Hannover steht.

    Man hat uns Zugfahrkarten gegen Kostenersatz für die zweite Klasse angeboten ab Hamburg nach Hannover.

    Müssen wir das akzeptieren????

    Haben den Kurzurluab wirklich bitter nötig und möchten auch deshalb nicht stornieren.

    WAS können wir tun?

    Danke im Voraus.

    Anja

    Nachtrag: Desweiteren kommt noch dazu, dass sowohl Hin wie auch Rückflug mit Hapagfly durchgeführt werden sollten. Nun müssen wir mit "Karthago Airways" fliegen. Und die sollen ja nicht gerade die besten "Maschinen" in der Luft haben...

  • emdebo
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    geschrieben 1126778133000

    Das sehen Gerichte oft sehr unterschiedlich, z.B. hier:

    Bericht WDR

    Donnerstag, 15.9.2005

    LG Kleve

    1997-09-03

    4 S 128/97

    Rechtsbereich/Normen: BGB

    Einstellung in die Datenbank: 1998-05-18

    Bearbeitet von: Anna Seelentag

    Änderung des Abflugortes ist ein Kündigungsgrund

    Wenn der Reiseveranstalter entgegen dem Reisevetrag vor Reiseantritt den Abflugsort ändert, kann der Reisende den Vertrag kündigen.

    Einem Mann war vor Beginn seiner Reise vom Reiseveranstalter mitgeteilt worden, daß sich der Abflugsort geändert habe, der Ankunftsort aber der vorher vereinbarte bleibe. Daraufhin kündigte der Mann den Vertrag und verlangte die Rückerstattung des bereits angezahlten Geldes. Außerdem forderte er auch noch Schadensersatz, weil die Familie ihren dreiwöchigen Urlaub nun zu Hause verbringen mußte. Der Reiseveranstalter weigerte sich jedoch und forderte sogar noch die Zahlung des restlichen Reisepreises. Das Landgericht Kleve gab dem Kunden recht. Der Reiseveranstalter sei nicht berechtigt gewesen, den Vertragsinhalt einseitig in dieser Weise abzuändern. Daher habe der Kunde kündigen dürfen. Außerdem sei es für den Reisenden unzumutbar, mit seinen drei Kindern an unterschiedlichen Flughäfen abzufliegen und anzukommen. Denn der Transport mit dem eigenen Pkw sei zumindest sehr schwierig, wenn nicht unmöglich: Bei der Rückkehr stehe das Auto ja am anderen Flughafen. Schließlich sprach das Gericht dem Reisenden noch Schadensersatz in Höhe von 1.500 DM wegen der nutzlos aufgewendeten Urlaubszeit zu.

    © 2004 WDR Köln

    7.12.2004

    Noch ein Fall:

    Änderung der Rückflug-Reisestrecke (Reiserecht - Flug)

    Weil der Rückflug nicht wie gebucht von Antalya nach Hamburg stattfinden sollte, sondern per Bus nach Dalaman, dort mit dem Flugzeug nach Frankfurt a.M. und dann mit dem Bus nach Hamburg, buchte ein Urlauber auf eigene Verantwortung einen Flug von Antalya nach Frankfurt (ein Flug nach Hamburg gabe es nicht), mietete sich dort ein PKW und fuhr umgehend nach Hamburg.

    Das Hamburger Amtsgericht musste in diesem Fall entscheiden, ob der Urlauber die Kosten für den Flug und Mietwagen (insgesamt 491,92 DM) vom Reiseveranstalter zurückverlangen kann. Die Richter urteilten, daß hier ein erheblicher Mangel vorlag, weil einerseits der Rückflug statt in Hamburg in Frankfurt enden sollte und andererseits der Bustransfer in keinem vernünftigen Verhältnis zur mutmaßlichen Flugzeit stand. Solch ein erheblicher Mängel berechtigt den Urlauber zur Kündigung des Reisevertrages und der Reiseveranstalter muss die für den Urlauber anfallenden Mehrkosten (Flug + Mietwagen) bezahlen.

    Einer ausdrücklichen schriftlichen Kündigung beim Reiseveranstalter hat es in diesem Fall auch nicht bedurft. Der Urlauber habe mit der Nichtteilnahme am Bustransfer nach Dalaman schlüssig seine Kündigung erklärt, so das Amtsgericht Hamburg Altona (AZ: 318c C 36/00) (WZ-Reise-Magazin, S.12, 18.11.2000)

    zurück - reisen recht - reiserecht

    und hier noch aus www.luftrecht.de:

    12. Änderung des Abflug- oder Zielflughafens

    Wird die Flugbeförderung nicht am vereinbarten Flughafen begonnen oder beendet, so liegt ein Reisemangel vor. Der Reiseveranstalter darf sich die einseitige Änderung der Flugroute nicht ohne sachlichen Grund73 vorbehalten.

    12.1 Das LG Kleve74 hat schon die Verlegung des Abflugortes von Köln nach Düsseldorf für unzulässig erklärt und den Reisenden ein Kündigungsrecht vor Reisebeginn zugebilligt. Ausschlaggebend hierfür war zum einen, daß der Reiseveranstalter die Notwendigkeit der Verlegung nicht überzeugend begründen konnte, zum anderen die Unzumutbarkeit von unterschiedlichem Abflug- und Ankunftsort für die mit dem PKW anreisende fünfköpfige Familie. Demgegenüber sieht das AG Düsseldorf75 in einem Rückflug nach Düsseldorf statt nach Münster keinen Grund für eine Reisepreisminderung, solange die Toleranzgrenze von vier Stunden nicht überschritten wird.76

    12.2 Das AG Wiesbaden77 hat hingegen die Verlegung des Abflugortes von Frankfurt a.M. nach Brüssel für zulässig gehalten. Angesichts der Reisezeit in die Karibik fiel der zusätzliche dreistündige Bustransfer nach Auffassung des Gerichts nicht so entscheidend ins Gewicht, daß die Reisenden den Vertrag deshalb hätten kündigen dürfen.

    12.3 Wird der Rückflug dergestalt an einen anderen Flughafen verlegt, daß dem Reisenden wegen des notwendigen Transfers ein ganzer Urlaubstag entgeht, so kann er nicht nur den Reisepreis um 100 % des anteiligen Preises für einen Tag mindern, sondern auch eine Entschädigung für vertanen Urlaub in Höhe von DM 100,- verlangen.78

    12.3 Die Änderung des Rückfluges von einem Direktflug nach Köln in eine Flugbeförderung nach München mit anschließendem Bustransfer stellt einen Reisemangel dar, der den Reisenden - ohne vorheriges Abhilfeverlangen - zur sofortigen Buchung eines ihm günstigeren Direktfluges (im entschiedenen Fall nach Düsseldorf) berechtigt.79 Führt der Rückflug statt nach Düsseldorf nach Frankfurt a.M., so haftet der Reiseveranstalter für die Kosten des von den Reisenden selbst organisierten Transportes nach Düsseldorf und, wenn die späte Ankunft dort zusätzliche Kosten für die Heimreise zum Wohnort erforderlich macht, auch für diese.80

    12.4 Landet beim Rückflug ein Reisender wegen eines Nachtlandeverbotes auf einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Zielflughafen und wird er von dort mit dem Bus zum Zielflughafen befördert, liegt ein Reisemangel vor81. Erst recht gilt dies, wenn keinerlei Transfer angeboten wird.82

    ABER VORSICHT, JEDES GERICHT URTEILT UNTERSCHIEDLICH !

  • tlwl
    Dabei seit: 1126656000000
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    geschrieben 1126780455000

    Hallo und Danke für die netten Antworten. Dennoch stellt sich uns die Frage was denn passiert wenn wir das Angebot ( also den Rückreiseort ) nicht akzeptieren? Gibt es denn überhaupt wie vom Veranstalter mitgeteilt kurzfristige

  • tlwl
    Dabei seit: 1126656000000
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    geschrieben 1126780630000

    Hallo und Danke für die netten Antworten. Dennoch stellt sich uns die Frage was denn passiert wenn wir das Angebot ( also den Rückreiseort ) nicht akzeptieren? Gibt es denn überhaupt wie vom Veranstalter mitgeteilt kurzfristige Kontingentänderungen bei Flügen?

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1126782192000

    Es gibt z.B. hier auf HC unter Reiseangebote auch noch für den

    20.09.05 kurzfristige Reisen für 3 Personen und 3 Tage.

    Wenn der Vertragspartner die kostenfreie Kündigung akzeptiert,

    viel Spaß beim Aussuchen ...

  • tlwl
    Dabei seit: 1126656000000
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    geschrieben 1126788007000

    Danke für den Tipp!

    Nur steht leider unser Reisepreis zu diesen in keinem Verhältnis...

  • mosaik
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    geschrieben 1126793855000

    wie @emdebo richtig schrieb - auf deine Frage die richtige Antwort: man kann zurücktreten

    will man nicht zurücktreten, nimmt man dieses - neue - Angebot an, dann wurde ein neuer Reisevertrag geschlossen.

    Aber aufpassen auch auf seinen Nachsatz: jedes Gericht kann da anders entscheiden...

    ... einmal für den Kunden, weil da noch drei Kinder sind

    ... einmal gegen den Kunden, weil eine mehrstündige Fahrt mit einem ICE von Frankfurt nach Brüssel zumutbar ist, sofern es "bequem" am selben Tag erfolgen kann...

    Aber ich gehe einmal sehr stark davon aus, da es sich ja um eine Kurzreise handelt, diese Änderungen unzumutbar sind. Dies schließe ich aus mir bekannten ähnlichen Fällen

    Gruß

    peter

  • tlwl
    Dabei seit: 1126656000000
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    geschrieben 1126797093000

    Hallo Peter!

    Dieses ist eine Kurzreise. vom 20.09.-23.09.2005.

    Wir warten nun auf eine Entscheidung seitens Discount Travel.

    Verschiedene Möglichkeiten unserer Seite haben wir aufgezählt. Alternative Verlängerung, anderer Ankunftsort in NRW usw.

    Mal sehen, was wird

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