Pauschalreisende von Thomas Cook, die keine volle Erstattung ihres Schadens durch die Insolvenzen erhalten haben, können diese Zahlungsausfälle beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter diesem Link geltend machen:
Auf dieser Seite findet man den Zugang zum sogenannten Bundportal. Es gibt drei Verschiedene: Für Öger und Bucher, Thomas Cook Schweiz und Thomas Cook.
Wer z.B. bei Neckermann-Reisen gebucht hat (Thomas Cook), wird zu folgender Seite geleitet:
Dort konnte ich mich mit der E-Mail-Adresse und dem Passwort anmelden, das ich bei der Registrierung für den Gläubigerbereich bei der KAERA oder dem Insolvenzverwalter hww festgelegt hatte.
Wenn man jetzt denkt: „Prima, die haben die Daten von der KAERA übernommen!“, liegt man zum Teil falsch. Mich erwartete ein ungefähr zwölfseitiger Antrag von der Komplexität einer Steuererklärung, in dem ich mehrere der Unterlagen noch einmal hochladen musste und einige Neue dazu.
Eine spezielle Hürde ist der Nachweis für das Chargeback-Verfahren. Da ich mit Kreditkarte bezahlt hatte, musste ich einen Beleg hochladen, dass ich meine Bank um Rückbuchung der Zahlung an Thomas Cook gebeten habe. Hat man das nicht, weil die Insolvenz erst ein halbes Jahr nach der Zahlung bekannt wurde, oder nur telefonisch, ist im Formular an dieser Stelle Schluss. Ich habe als Ersatz eine Mitteilung von mir hochgeladen, dass ich es telefonisch versucht habe, aber laut Auskunft der Bank nach einem halben Jahr keine Rückbuchung mehr möglich war.