Die Verjährung beträgt nach deutschem Recht 2 Jahre.
Ich will als Ex - Reiseleitung gar nicht bestreiten, daß die in dem Artikel beschriebenen "Tricksereien" von Reiseleitungen in Einzelfällen tatsächlich vorkommen. Schwarze Schafe gibt es schließlich in jeder Branche. Häufen sich die diesbezüglichen Beschwerden über eine bestimmte Reiseleitung, wird ein seriöser Veranstalter mit Sicherheit hellhörig und zieht durchaus auch personelle Konsequenzen bzw. legt der Zielgebietsagentur unter Androhung weiterer Schritte nahe, dies zu tun. Ohnehin wird im Falle von Reklamationen/Klagen vor Gericht im Zweifel für den Gast entschieden, wenn Aussage gegen Aussage steht.
Es gibt jedoch auch "Tricksereien" von den Gästen selbst. Ich habe es sehr häufig erlebt, daß Gäste am Abreisetag mit einer ellenlangen, meist an den Haaren herbeigezogenen "Mängelliste" zu mir kamen und eine Bestätigung verlangten, obwohl ich bis zu 6x pro Woche im Hotel war. Oft haben die Gäste während des Urlaubs auch einen Ausflug oder einen Mietwagen bei mir gebucht, auf Nachfrage auch bestätigt, daß alles ok ist und das Hotel ihnen gut gefällt, das Essen gelobt, etc..
Natürlich haben sie eine Bestätigung, mir die Mängel gemeldet zu haben, mit Datumsangabe bekommen. Warum sollte ich ihnen diese auch vorenthalten? Im Reklamationsschreiben an meinen Arbeitgeber hieß es dann, daß sie sich nicht eher melden konnten, weil ich ja angeblich nie im Hotel war Da frage ich mich schon, ob die Gäste davon ausgehen, daß es keinerlei Kommunikation zwischen Reiseleitung und dem Kundenservice des Reiseveranstalters gibt...
Bestes Argument eines Gastes, den ich fragte, warum er erst so spät kommt und mir keine Chance gibt, z. B. durch einen Zimmer- oder Hotelwechsel Abhilfe zu schaffen: "Ach, eigentlich war ja alles ok, es war ein toller Urlaub und wir kommen nächstes Jahr wieder. Wir wollen bloß mal versuchen, ob wir was zurückbekommen" :shock: Netter Versuch - aber gescheitert