• emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1158321190000

    Was in einigen Beiträgen in diesem Forum schon angeklungen war,

    scheint sich zu häufen: Es gibt Fälle von Hinhaltetaktik während

    des Pauschalurlaubs, die eine spätere Reklamation

    von Reisemängeln stark erschweren.

    Also aufgepaßt und notfalls schon während des Urlaubs

    direkt beim Reiseveranstalter unter Umgehung der

    Reiseleitung schriftlich reklamieren. Hotels sind

    in der Regel technisch gut ausgestattet,

    so daß man mittels Telefax seine

    Ansprüche anmelden kann.

    -----------------------------------------------------------

    Autor: Rechtsanwalt Ralf G. Sonnhoff

    www.anwalt24.de/profil/46929/ralf_g._sonnhoff/blog/15/923/reiserecht_die_tricksereien_der_reiseleitungen

    Links sind z.Z. nicht möglich.

    LG

    Sokrates

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1158332687000

    @emdebo

    ohhhh ja. Auch nach dem Urlaub eine Hinhaltetaktik. Es gibt Verjährungsfristen (glaube 4 Wochen). Dann muß man den Veranstalter wieder neu angeschrieben haben (am besten per Einschreiben). Habe ich so auf den Rat eines Freundes (der Anwalt ist) so gemacht u. haben das Ding so durchbekommen. Irgendwann war ihnen die Hinhaltetaktik zu blöd. Tja so was dummes aber auch.

    lg ;)

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
    Beiträge: 5229
    gesperrt
    geschrieben 1158517074000

    Die Verjährung beträgt nach deutschem Recht 2 Jahre.

    Ich will als Ex - Reiseleitung gar nicht bestreiten, daß die in dem Artikel beschriebenen "Tricksereien" von Reiseleitungen in Einzelfällen tatsächlich vorkommen. Schwarze Schafe gibt es schließlich in jeder Branche. Häufen sich die diesbezüglichen Beschwerden über eine bestimmte Reiseleitung, wird ein seriöser Veranstalter mit Sicherheit hellhörig und zieht durchaus auch personelle Konsequenzen bzw. legt der Zielgebietsagentur unter Androhung weiterer Schritte nahe, dies zu tun. Ohnehin wird im Falle von Reklamationen/Klagen vor Gericht im Zweifel für den Gast entschieden, wenn Aussage gegen Aussage steht.

    Es gibt jedoch auch "Tricksereien" von den Gästen selbst. Ich habe es sehr häufig erlebt, daß Gäste am Abreisetag mit einer ellenlangen, meist an den Haaren herbeigezogenen "Mängelliste" zu mir kamen und eine Bestätigung verlangten, obwohl ich bis zu 6x pro Woche im Hotel war. Oft haben die Gäste während des Urlaubs auch einen Ausflug oder einen Mietwagen bei mir gebucht, auf Nachfrage auch bestätigt, daß alles ok ist und das Hotel ihnen gut gefällt, das Essen gelobt, etc..

    Natürlich haben sie eine Bestätigung, mir die Mängel gemeldet zu haben, mit Datumsangabe bekommen. Warum sollte ich ihnen diese auch vorenthalten? Im Reklamationsschreiben an meinen Arbeitgeber hieß es dann, daß sie sich nicht eher melden konnten, weil ich ja angeblich nie im Hotel war :shock1: Da frage ich mich schon, ob die Gäste davon ausgehen, daß es keinerlei Kommunikation zwischen Reiseleitung und dem Kundenservice des Reiseveranstalters gibt...

    Bestes Argument eines Gastes, den ich fragte, warum er erst so spät kommt und mir keine Chance gibt, z. B. durch einen Zimmer- oder Hotelwechsel Abhilfe zu schaffen: "Ach, eigentlich war ja alles ok, es war ein toller Urlaub und wir kommen nächstes Jahr wieder. Wir wollen bloß mal versuchen, ob wir was zurückbekommen" :shock: Netter Versuch - aber gescheitert :D

  • ck0804
    Dabei seit: 1111104000000
    Beiträge: 110
    geschrieben 1159010909000

    Ja schwarze Schafe gibt es wohl auf beiden Seiten

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1159018667000

    @'Sina1' sagte:

    Bestes Argument eines Gastes, den ich fragte, warum er erst so spät kommt und mir keine Chance gibt, z. B. durch einen Zimmer- oder Hotelwechsel Abhilfe zu schaffen: "Ach, eigentlich war ja alles ok, es war ein toller Urlaub und wir kommen nächstes Jahr wieder. Wir wollen bloß mal versuchen, ob wir was zurückbekommen" :shock1:

    ...so etwas ist an Dreistigkeit wohl nicht zu überbieten! :disappointed:

    Eigentlich müsste man solche Urlauber im nachhinein wegen versuchten Betruges anklagen. Meine Meinung!

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
    Beiträge: 5229
    gesperrt
    geschrieben 1159047446000

    @ curiosus: Recht hast Du! In diesem Fall hat mein Arbeitgeber eine sofortige Info von mir bekommen und der "Gast" ging bei seiner an den Haaren herbeigezogenen Reklamation leer aus. Darüber hinaus hat der Hotelier von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und ihm Hausverbot erteilt :D

    Eine Anzeige wegen versuchten Betruges wäre sicherlich nicht verkehrt - aber die Öffentlichkeitswirksamkeit wäre verheerend. Stell Dir nur mal die Schlagzeile in der BILD vor: "Skandal!!! Reiseveranstalter verklagt geprellten Urlauber!" :shock1:

    Aus diesem Grunde stecken Reiseveranstalter wohl eher mal ein, als daß sie austeilen...

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1159190488000

    Ja, das Leben ist hart.

    Mal sitzen die Bösewichte auf dieser, mal auf jener Seite.

    Aber hier bei HC werden Sie alle benannt ... ;)

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1159258755000

    @'emdebo' sagte:

    Ja... die Bösewichte ... aber hier bei HC werden Sie alle benannt ...

    ... die Internetbuchungsplattformen

    ... die stationären Reisebüros

    ... die Reiseveranstalter, die beide beliefern :D :D

    ... die einfältigen Kunden, die

    ... im Internet buchen und reinfallen

    ... im Reisebüro buchen und reinfallen

    ... die gehässigen Foren-Mitglieder

    ... die nicht-sich-meldenden Foren-User ;)

    ... einfach alle und das macht es hier so unterhaltsam, gell ;)

    Gruß

    Peter

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