• der_reisebus
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    geschrieben 1461501882000

    Hallo,

    Ich habe folgendes Problem, mein Freund und ich haben im Januar unseren Sommerurlaub ( 06.06-16.07) im Apollonia Beach auf Kreta bei Schauinsland- Reisen gebucht. Nun haben wir vor 2 Wochen vom Veranstalter erfahren, dass das Hotel für unseren Urlaubszeitraum überbucht ist und wir daher auf ein anderes Hotel ungebucht werden müssten. Es wurden uns gleich 2 Alternativhotels angeboten, das Mitsis Rinela Beach Resort & Spa ( Fluglärm wird in der Hotelinfo erwähnt) und das Annabelle Beach Resort ( Hotel nicht direkt am Strand), welche wir aus genannten Gründen als minderwertig empfanden und daher ablehnten. Wir haben uns dann selber Alternativhotels ausgesucht, welche vom Veranstalter abgelehnt wurden. Nach mehreren Telefonaten haben wir uns nun entschieden kostenlos zu stornieren und haben bereits ein anderes Hotel bei einem anderen Veranstalter gebucht. Ich war wirklich erstaunt über die Sturheit und Unfreundlichkeit seitens Schauinsland- Reisen, mir ist schon bewusst, dass der Veranstalter nichts für eine Überbuchung kann, aber dennoch habe ich bei ihm die Reise gebucht und möchte ja nun auch einen schönen Urlaub haben? Man kam uns aber nicht im geringsten entgegen. 

    Meine Frage ist nun ob wir irgendwelche Ansprüche gegenüber Schauinsland-Reisen haben ( Schadensersatz o.ä.), da unsere gebuchte Reise jetzt wahrscheinlich teurer ist als im Januar und der FrühbucherRabatt ebenfalls geringer ausfällt.

    Vielen Dank im Voraus

    Liebe Grüße

  • vonschmeling
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    geschrieben 1461510388000

    Über die Kündigung mit Erstattung des Erlangten hinaus besteht kein Anspruch an den Veranstalter.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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