• layback
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    geschrieben 1214326317000

    Ich hab in einigen Hotelbewertungen gelesen, dass bei Überbuchung manche Gäste in diesen Annex-Zimmern einquartiert wurden. Wie gehe ich vor, wenn mir trotz Reklamation von Seiten des Hotels oder der Reiseleitung nicht geholfen wird? Hat man Anspruch auf Reisepreisminderung? Reichen ein paar Fotos,oder was muss ich sonst noch vor Ort machen??

  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1214331952000

    Wie bei jeder Reklamation, Dokumentieren, Bestätigung vom Reiseleiter, evtl. Adressen von Zeugen/Betroffenen und natürlich innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr die Reklamation, am Besten als Einshreiben mit Rückschein, an den Veranstalter.

    Hab ich was vergessen? :frowning:

    Lg

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • taurusbiker
    Dabei seit: 1165881600000
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    geschrieben 1214390096000

    1 Monat ist die Frist.

    Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen. (Jh. W. Goethe)
  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1214400043000

    ..... :? ist das was anderes als 4 Wochen :question:

    Lg ;) :laughing:

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1214400378000

    Die Frist für Reklamationen beträgt 4 Wochen (= 28 Tage) ab Rückkehr aus dem Urlaub und keinen Tag mehr.

    Wer meint er müsste gleich noch einen 2wöchigen Urlaub woanders dran hängen, dem bleiben dann halt nur noch 2 Wochen zur Reklamation des ersten Urlaubs.

    Ein Monat kann aus 28 Tagen oder auch aus 31 Tagen bestehen.

    Das ist der kleine aber feine unterschied.

    LG

    holzwurm

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1214402347000

    @Hogit sagte:

    ..... :? ist das was anderes als 4 Wochen :question:

    Lg ;) :laughing:

    aber sicher.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1214407446000

    Na dann hatte ich ja laut Holzwurms Definition Recht mit 4 Wochen. ;)

    Lg :laughing:

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1214408826000

    @ hogit

    Ja Du hattest recht.

    Man beachte aber noch, daß die Reklamation innerhalb dieser Frist beim Reiseveranstalter eingehen muß.

    Es reicht nicht nur auf das Datum des Poststempels zu achten. Vielmehr muß die Postlaufzeit mit berücksichtigt werden. Und die kann schon mal 2 bis 3 Tage dauern.

    Beispiel:

    Rückreise: 25.06.08

    Eingang spätestens beim Reiseveranstalter: 17.07.08

    Folglich sollte die Reklamation auf das Beispiel bezogen meiner Ansicht nach schnellstens nach Rückkehr - jedoch spätestens am 12.07.08 - bei der Post aufgegeben werden, damit ein rechtzeitiger Eingang beim Reiseveranstalter gewährleistet ist.

    meint

    holzwurm

  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1214409042000

    Super Holzwurm,

    ich glaub jetzt hat's jede(r) kapiert! ;)

    Lg :laughing:

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1214415294000

    @ Hogit

    Du kannst davon ausgehen, daß bald schon der Nächste mit einer anderen Fragestellung das glieche fragt.

    vermutet

    holzwurm

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