• sandro-tt
    Dabei seit: 1138060800000
    Beiträge: 607
    geschrieben 1266856777000

    Wer kann mir sagen wie die rechtliche Seite bei einer Hotelumbuchung ist. Das eine Umbuchungsgebühr anfällt ist natürlich klar. Aber ist dann der momentane Preis des Hotels rechtlich relevant, oder der Preis aus  der Zeitraumes der Buchung. Frag nur deswegen, denn das zu stornierende Hotel wurde gebucht bevor der Sommerkatalog herauskam. Die Preise sind jetzt günstiger als noch letztes Jahr. Wenn das neue Hotel teurer wäre als am Buchungstag, wäre mir klar, dass ich jetzt mehr zahlen müsste. Ach ja das Hotel auf das umgebucht werden soll ist generell teurer als das was wir am Anfang gebucht haben. Welcher Preis zählt jetzt für uns alter Preis, oder der momentan aktuelle?

    Danke

    sandro

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1267190311000

    Hallo,

    ausschlaggebend ist immer der Preis, der an dem Tag an dem Du gebucht hast, gilt und vereinbart wurde.

    Senkt das Hotel spaeter seine Preise hast Du Pech gehabt, wenn man Dir den neuen Preis nicht gewaehrt.

    Wuerde das Hotel seine Preise erhoehen, wuerdest Du den hoeheren Preis ja auch nicht akzeptieren und auf den Preis bestehen, der Dir bestaetigt wurde.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Mr. Rossy
    Dabei seit: 1265068800000
    Beiträge: 75
    geschrieben 1267259601000

    Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !

    =====

    Wer kann mir sagen wie die rechtliche Seite bei einer Hotelumbuchung ist.

     

    Antwort:

    Dürfen tut es nur ein niedergelassener Rechtsanwalt.(Erzeugt wahrscheinlich eine Gebühr!) Das Rechtsberatungsgesetz und die Bundesrechtsanwaltsordnung entspr. §§ sind hier zu nennen.

     

    Allgemein und nicht individuell kann da nachstehende hierzu vorgetragen werden:

    Wie wurde gebucht - eigenhändig bei dem Hotel oder über einen Reiseveranstalter ? Reisevertragsrecht kommt nur tur Anwendung wenn ein Reiseverantstallter zwischengeschaltet war.

    War die Umbuchung begründet wegen Überbuchung des Hotels - dann Quelle: Urteil vom Januar 2005 (BGH AZ: XZR 118/03)

     

    Ist das Umgebuchte Hotel mehr als 80 KM entfernt dann liegt zudem ein reisemangel vor. Quelle: LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.2000, RR 2000, 90. Der Reisemangel würde ganz allgemein postuliert zu einer Kündigung berechtigtigen.

    War das Hotel überbucht und es wurde keine gleichwertige Ersatz-Unterkunft gefunden dann - Quelle: AG München, Az. 123 C 2325/00 und LG München I, Az. 15 S 12104/00.

    Möge es helfen

    mfG

    H. Rossy

  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 3749
    geschrieben 1267275528000

    Was nützen in diesem Fall die Hinweise auf Gerichtsurteile?  :frowning: Sandro-TT möchte umbuchen, nicht der Reiseveranstalter!

  • sandro-tt
    Dabei seit: 1138060800000
    Beiträge: 607
    geschrieben 1267505016000

    Also es geht hier um eine Umbuchung auf ein anderes Hotel. Dieses neue Hotel ist generell teurer als das erstgebuchte Hotel. Die Preise des neuen Hotels sind aber gesunken, mit herauskommen der Sommerkataloge. Uns wurde vom Reisebüro gesagt, wenn die Preise höher wären, müsste ich dies akzeptieren, aber jetzt sind sie gesunken und der Preis soll nicht an uns weiter gegeben werden. Dies findet auch das Reisebüro ungewöhnlich. Zumal das Hotel generell teurer ist.

    Gruss

    sandro

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1267620266000

    Zunaechst ist es so, dass Du Umbuchungsgebuehren zu zahlen hast, wenn Du das Hotel umbuchen moechtest, aber beim gleichen Veranstalter bleibst. Das kannst Du den AGB Deines Reiseveranstalters entnehmen.

    Weiterhin hatte ich schon mitgeteilt, dass, wenn Du ein Hotel verbindlich buchst der Preis gilt, der am Tage der Buchung Gueltigkeit hat, und Du solltest darueber natuerlich eine Bestaetigung des Veranstalters vorliegen haben. Senkt das Hotel die Preise wirst Du davon in der Regel nicht profitieren. Werden Preise erhoeht, koennen die nur im Rahmen des § 651 a BGB erhoeht werden, ansonsten nicht.

    Hast Du vor Erscheinen der neuesten Kataloge gebucht, gilt das in der Regel als so genannte Vorausbuchung. Dann wird Dir der Veranstalter, wenn die neuen Kataloge am Markt sind, die Vorausbuchung mit den aktuellen Katalogpreisen und aktuellen Reisedaten zur endgueltigen Buchung anbieten. Innerhalb eines Zeitraumes kannst Du dann entscheiden, ob Du die Buchung so akzeptierst, oder ob Du stornierst.

    So kenn ich die Ablaeufe.......

    Viele Gruesse

    bernardo2001

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