Ich möchte auf die Frage von moncherie77 noch ein wenig näher eingehen, klingt "gibt nix" doch vielleicht ein wenig kategorisch und nicht besonders angemessen im Falle einer herben Enttäuschung ...
Tatsächlich gilt es einige Parameter zu beachten - insbesondere wohl den Vorlauf der Ankündigung.
Gut zu wissen:
Es kommt durchaus vor, dass Hotels ihre Winterschließung relativ spontan entscheiden und die Veranstalter entsprechend kurzfristig eine nicht unerhebliche Zahl von Reisegästen anderweitig unterbringen müssen.
Soweit hat aus rechtlicher Sicht FTI bei Moncheries Buchung alles richtig gemacht und muss auch nicht mehr als eine Alternative proaktiv anbieten. Die Betroffenen haben ja immerhin die Möglichkeit, das valide Angebot anzusehen und ihrerseits Vorschläge zu unterbreiten.
Sicherlich entfallen einerseits Vergünstigungen wie Frühbucherrabatte, andererseits muss der Kurzfristbereich nicht unbedingt teurer sein und können evtl. begehrlichere Herbergen zu einem interessanten Preis gebucht werden. Eine gewisse Hingabe an die Recherche lohnt sich also ggf. ...
Ganz wichtig und daher auch wiederholt:
Kein Reisegast muss ein alternatives Hotel nolens volens hinnehmen, im Falle eines begründeten Rücktritts steht ihm immer die Erstattung des kompletten Reisepreises zu.
Ein weiterer wichtiger Aspekt:
Billiger wird´s leider auch dann nicht, wenn das zum Buchungszeitraum unerschwingliche Top-Hotel (aus Sicht der Interessenten) jetzt in der quasi Notlage gar preiswerter zu bekommen ist als das ursprünglich ausgesuchte.
Das Prinzip lautet "Gleichstellung" - i.e. die Betroffenen dürfen keinen materielle Schaden erleiden, sich jedoch auch nicht an einem aktuellen Preisverfall gütlich halten.
Gleichzustellen ist sowohl der Urlauber als auch dessen Vertragspartner - eine Erstattung im Falle der Entscheidung für eine jetzt günstigere Reise kann deshalb nicht verlangt werden.