Hallo an alle Spezialisten,
habe ein Problem, habe im Mai dieses Jahres eine Reise nach Ägypten mit
dem Veranstaler ETI gemacht. Hier wurden wir für 2 Nächte in ein anderes als das gebuchte Hotel umgebucht, angeblich wegen Überbuchung des von
uns gebuchten. War aber nicht so schlimm, da anschließend Nilkreuzfahrt und danach sind wir in das richtige Hotel gekommen.
Als wir zu Hause waren, habe wir uns nochmals (auch am Urlaubsort bereits beschwert) bei ETI deswegen und wegen anderer Sachen beschwert
und auf Kulanzbasis einen Gutschein in Höhe von 150,-- € für eine weitere Reise erhalten. Dies fanden wir sehr kulanzt.
Nun die Frage, habe nun fix gebucht, auch nach Ägypten in den Sinai und
dieser GS wird angerechnet. Nun lese ich nunendlich richtige Horrorgeschichten, daß spezielle bei diesem Hotel das Ghazalas Gardens
richtig organisiert von ETI die Gäste ins Ghazala Beach (das ist das Schwesterhotel, angeblich auch 4 Sterne aber sehr heruntergekommmen)
umgebucht werden.
Habe jetzt an ETI nochmals ein Mail geschrieben, dass wir unter keinen Umständen umgebucht werden wollen.
Man hat mir schriflich folgenden Bescheid gegeben:
.. desweiteren teilen wir Ihnen hiermit wie gewünscht mit, dass Sie während
des gebuchten Zeitraumes im Ghazala Garden untergebracht werden. Rein vorsorglich verweisen wir dabei auf die Ihnen übersandte REchnung, mit der wir Ihnen bereits den Aufenthalt im gebuchten Hotel bestätigt haben.
Kann ich mich darauf verlassen und hoffen es klappt - mehr werde ich sicherlich nicht bekommen, zumal ETI durch unsere Reklamation der Reise vorher sicherlich versucht es nicht nochmals zu machen oder?
Was kann ich noch machen, wie ist die rechtliche Sicht, wenn wir trotzdem
man das vorher immer wieder gehört hat, daß diese Umbuchungsmethoden
schon vorausgeplant sind, um das schlechtere Ghazalas Beach vollzubekommen??
Danke für eine Info.
mfg/Sternechen