Ein Busreiseveranstalter hat auch Flusskreuzfahrten in seinem Katalog, bei denen er als Vermittler auftritt und die langen Hin- und Rückfahrten mit Bus selbst übernimmt. Durch gesundheitliche Umstände sind wir veranlasst, auf eine Busreise mit nahem Ziel umzusteigen.
In den Reisebedingungen sind für Umbuchungen bis zu einem bestimmten Termin, der hier keine Rolle spielt (4 Monate vor Beginn) Gebühren von 10 Euro pro Person festgelegt, "unabhängig ob Orts-, Gruppen-, Terminänderung oder Benennung einer Ersatzperson." ... "Umbuchungen können nur innerhalb der in diesem Prospekt genannten Reisen vorgenommen werden." Und dort stehen alle Kategorien drin. Ausnahmen sind nicht genannt; lediglich die Stornokosten sind unterschiedlich.
Wie ist die Rechtslage? Grundsatz "Die AGB gelten!"; ... oder doch nicht?