• evolution2
    Dabei seit: 1295740800000
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    geschrieben 1334665754000

    Hallo zusammen,

    ich habe für Mitte Juli eine Reise in die Dom.Rep. gebucht.

    Nun möchte ich diese Reise auf einen gleichwertigen Urlaub nach Mexiko umbuchen (beides Neckermann).

    Ich fand zwei identische Mexiko-Angebote von Neckermann. Ab Brüssel und ab Frankfurt.

    Ein Angebot mit Abflug ab Brüssel ist jedoch 600€ günstiger.

    Laut Aussage von Holidaycheck soll dies trotz des Reisedatums im Juli ein Lastminute-Angebot von Neckermann sein.

    Die freundliche Dame von Holidycheck hatte die Umbuchung nun angefragt und mir jetzt mitgeteilt, dass eine Umbuchung auf dieses günstigere Angebot nicht möglich sei, da es aus dem Neckermann Lastminute-Programm stammt. Somit hätte ich nur die Wahl auf die teure wenn auch identische Reise.

    Hat man da irgendwelche rechtliche Möglichkeiten?

    Im Holidacheck-Angebot steht nichts davon, dass es sich um ein Sonderangebot bzw. Lastminute-Angebot handelt!

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1334674813000

    Auf welcher Basis solltest Du ein Recht auf Umbuchung haben? Die Waschmaschine die Du vor 5 Wochen gekauft hast und die nun im Sonderangebot oder im Abverkauf ist, kannst Du deswegen auch nicht umtauschen. Du hast einen gültigen Vertrag.

    Und hast Du schon über die Kosten einer solchen Umbuchung nachgedacht, die auf Dich zukämen, falls der Veranstalter dem zustimmen würde? Da wäre die Ersparnis wahrscheinlich schnell weg.

    Bist Du überhaupt sicher, dass es die identische Reise ist, wenn sie im Lastminute Programm ist, können die Leistungen schon stark unterschiedlich sein.

  • katjaworld
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    geschrieben 1334676598000

    @evolution2, erstmal herzlich Willkommen hier im Forum! Nun zu deiner Frage: Neckermann weist in seinen AGBs unter Punkt. 5.4. ausdrücklich darauf hin, dass Umbuchungen der Beförderungs- und Reiseart sowie des Reisezieles nicht möglich sind. Es ist also unerheblich, ob es von einer Pauschalbuchung auf eine Last-Minute-Buchung oder auch zurück geht, Neckermann ist laut seiner AGBs generell nicht verpflichtet, eine Umbuchung diesbezüglich zu akzeptieren, wenn sich das Reiseziel ändert.  Auch das BGB räumt dir keine rechtlichen Möglichkeiten ein, deinem Umbuchungswunsch zu deinen Gunsten gerecht zu werden. Das heißt, Neckermann kann aus Kulanz alles möglich machen (was technisch möglich ist bei einer Umbuchung), muss es aber nicht und das muss der Reisende als Vertragspartner manchmal auch einfach akzeptieren, bevor er vielleicht voller Groll und aus Unkenntnis heraus den "Nie-wieder-Neckermann-Button" drückt, um seiner Ohnmacht über entgangene 600 € "für den Fall der Fälle, wenn.....", und hätte doch Neckermann bloß... Ausdruck zu verleihen. Es wird für dich also entweder ein schöner Urlaub in der Dominikanischen Republik (so, wie es bei Vertragsabschluss durchaus auch mal dein Wunsch war), oder aber zum selben Preis ein schöner Urlaub in Mexiko mit einem kulanten RV an deiner Seite, der eine Umbuchung zulässt, obwohl er gar nicht muss. Das nennt man dann schon Kulanz.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1334704557000

    >>Hat man da irgendwelche rechtliche Möglichkeiten?

    Wie meine Vorschreiberinnen schon beitrugen: Nein.

    Zumindest nicht unter den Bedinungen, die "man" hier beiträgt ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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