• dicker99
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    geschrieben 1365191432000

    Ich hatte einen Flug nach Cuba gebucht. Er sollte am 08.12.2012 um 15.05 Uhr starten.

    Es gab Probleme, die Informationen waren mehr als mangelhaft. Der Flug konnte nicht starten, es wurde auf ein Ersatzteil gewartet. Das Flugzeug startete dann am 09.12.2012 um 7.30 Uhr. Eine Hotelübernachtung war organisiert.

    Ich habe die übliche Erstattung von 600,-- EUR geltend gemacht. Die Fluggesellschaft macht einen "unerwarteten Flugsicherheitsmangel" geltend und bietet als "Kulanz" 250,-- EUR an, bei Kostenaufhebung.

    Soll ich das Angebot annehmen oder ist die Rechtslage so eindeutig, dass ich auf dem Klagewege mit den vollen 600,-- EUR rechnen kann?

  • Sunshine997
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    geschrieben 1365196299000

    Was ist denn ein "unerwarteter Flugsicherheitsmangel"?

    Eine vornehme Umschreibung für "technisches Problem"?

    Wenn ja, stehen Dir die EUR 600,- zu. Dass die Airline ohne Klage zahlt, ist aber unwahrscheinlich.

    Wenn ein Sturm über dem Atlantik schuld war, stehen sie Dir nicht zu, denn das wäre "Höhere Gewalt".

    Aber wenn die Airline freiwillig EUR 250,- anbietet, dann war es bestimmt ein technischer Defekt ... und da der, egal wie unerwartet er auftritt, in den Verantwortungsbereich der Airline fällt, muss sie die EUR 600,- zahlen.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • vonschmeling
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    geschrieben 1365200654000

    Hier passt die Frage bestens hinein!

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