Ich hatte einen Flug nach Cuba gebucht. Er sollte am 08.12.2012 um 15.05 Uhr starten.
Es gab Probleme, die Informationen waren mehr als mangelhaft. Der Flug konnte nicht starten, es wurde auf ein Ersatzteil gewartet. Das Flugzeug startete dann am 09.12.2012 um 7.30 Uhr. Eine Hotelübernachtung war organisiert.
Ich habe die übliche Erstattung von 600,-- EUR geltend gemacht. Die Fluggesellschaft macht einen "unerwarteten Flugsicherheitsmangel" geltend und bietet als "Kulanz" 250,-- EUR an, bei Kostenaufhebung.
Soll ich das Angebot annehmen oder ist die Rechtslage so eindeutig, dass ich auf dem Klagewege mit den vollen 600,-- EUR rechnen kann?