• dagrowe
    Dabei seit: 1318896000000
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    geschrieben 1373310659000

    Hallo, ich habe jetzt im Urlaub durch eine sehr schadhafte Treppe zum gebuchten Apartement, an der Stufenkante ist eine grosse Ecke herausgebrochen, einen Unfall. Aufgeschlagenes Knie und der Meniskus soll betroffen sein. Habe ich Ansprüche und wenn ja, gegen wen? Danke für die Antworten. Grüsse aus Side von Dagmar

  • mosaik
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    geschrieben 1373385872000

    Grundsätzlich besteht eine  Pflicht eines Reiseveranstalters, seine angebotene Objekte auf objektiv erkennbare Gefahren hin zu überprüfen und gegebenfalls erkennbare Gefahren zu beseitigen.

    Allerdings ist es nicht so, dass automatisch der Veranstalter haftet, wenn man im Urlaub in einer von einem Veranstalter angebotenen Anlage einen Unfall hat. Es hängt vielmehr von den genauen Umständen ab, die zum Unfall führen.

    Eine weitere wichtige Sache für den Fall einer Haftung eines Reiseveranstalters ist die Mitteilung unmittelbar nach dem Schadenereignis an den Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort. Dieser muss zumindest Ort und Unfall bestätigen. Hat man Bilder angefertigt, können diese natürlich auch weiterhelfen.

    Meldet man erst nach Rückkehr zu Hause die Schäden, wird es schwieriger, um nicht zu sagen, unmöglich, Forderungen an einen Veranstalter zu stellen.

    Dies mal so grob gesagt, zu den grob bekannten Tatsachen.

  • dagrowe
    Dabei seit: 1318896000000
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    geschrieben 1373720281000

    Danke dir mosaik. Wir haben natürlich Bilder gemacht, alles dem Reiseleiter gemeldet, er hat es auch unterschrieben. Jetzt sind wir wieder zu Hause, ich muss dann Montag zum Arzt und wir werden natürlich die Sache dem Reiseveranstalter melden. Es war schon sehr ärgerlich, da ich vom Badeurlaub nichts mehr hatte, durch offene Wunde.

    Mal sehen, wie die Reaktion ist.

    LG Dagmar

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