• ninchenbs@gmail.com
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    geschrieben 1252690435000

    Hallo zusammen. Hab schon kräftig gegooglet, bin aber leidern icht fündig geworden. Hoffe mir kann irgendjemand einen Rat geben, weil er es weiß oder selber schon hatte. Folgendes Problem:

    Wir haben im Februar über einen Internetanbieter Flüge für Oktober nach Miami gebucht und bezahlt, der eine Zwischenübernachtung in Detroit beinhaltete. Im Juni erhielten wir auf ziemlich merkwürdige Art und Weise eine email direkt von der Fluggesellschaft über die Änderung eines Fluges FRA-AMS-MEM-MIA. Eine telefonische Rückfrage beim Anbieter ergab, das der ursprüngliche Flug gecancelt und wir somit von der Fluggesellschaft auf einen anderen Flug umgebucht wurden. Da dieser Reiseverlauf aufgrund der Anzahl des Umsteigens und der Reisedauer nicht in Betracht kam, habe ich den Anbieter gebeten zu klären, ob es noch eine andere Alternative für uns gäbe. Nach doch 3 Wochen erhielt ich dann die Antwort, ob ich damit einverstanden wäre, über FRA-Paris-MIA, allerdings nicht wie vorher mit KLM, sondern jetzt mit Air France.

    Ich habe mich hiermit einverstanden erklärt, daraufhin eine Email erhalten mit meinen neuen Flugdaten, und alles weitere (Hotelstornierung, Hotelumbuchung, Flughafentransfer, Bahnticket zum Flughafen etc) in die Wege geleitet.

    Durch Zufall habe ich gestern festgestellt, das bei einer online Abfrage unserer Flugbuchung dieser Flug weder beim Anbieter, noch bei der Fluggesellschaft hinterlegt ist. Lediglich der Rückflug ist für uns gemeldet.

    Nach einigen Telefongesprächen kam jetzt raus, das da wohl irgendwas schiefgelaufen ist (keine Ahnung ob beim Anbieter oder der Fluggesellschaft) und das das ganze jetzt erstmal in Prüfung und Bearbeitung sei.

    Ich möchte nun jedoch endlich Klarheit haben, nachdem die Flugbuchung schon von Anfang an nicht problemlos verlief, und möchte ganz gerne vorbereitet sein, wenn die sich "irgendwann" dann mal wieder melden. Bin ich dazu verpflichtet, alle Flüge die die mir jetzt als Alternative anbieten anzuerkennen? Gibt da ja enorme Unterschiede der Reise- und Ankunftszeit.

    Zwischenzeitlich war ja mal von einem Flug mit 3 Zwischenstops die Rede und einer Ankunftszeit von 23.00 Uhr, statt der nun gewollten 14 Uhr.

    Unsere Bahntickets sind des Weiteren zuggebunden und auch nicht stornierbar.

    Wie soll ich da vorgehen bzw was kann ich verlangen?

    Vielen Dank für die Hilfe  :-)

  • panguitch
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    geschrieben 1252740257000

    Hallo,

    möglicherweise sind in dem gebuchte Air France Flug noch Plätze frei und ihr werdet darauf gebucht. Warte mal ab - ich drücke die Daumen, dass es gut ausgeht.

    Schöne Reise!
  • mosaik
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    geschrieben 1252754755000

    Also, eigentlich hätte schon bei der ersten Änderung der Flüge jene Fluggesellschaft, die einen oder mehrere Flugverbindungen gestrichen hatte, die Kosten für die Umbuchung (Stornokosten bei Hotel o. ä.) übernehmen müssen. Zumindest teilweise (Materie etwas kompliziert). Denn die Fluglinie hat eine zugesicherte Transportleistung auch zu erbringen.

    Hat man aber dann einer Alternative zugestimmt, so ist das quasi ein neuer Transportvertrag. Rechte aus dem "alten" Vertrag sind damit erloschen, sofern die Annahme des neuen Vertrags nicht mit Forderungen verbunden waren, die (noch) nicht erfüllt wurden.

    Nun muss man also der Fluggesellschaft "die Gelegenheit" geben, ihre versprochene Transportleistung zu erbringen. Fraglich ist allerdings, ob die Fluggesellschaft "wusste", welche Flüge als Alternative gebucht waren. Liegt nämlich der Fehler beim vermittelnden Büro, haftet dieses für den Schaden und nicht die Fluggesellschaft!

    meint

    Peter

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