• chilli06
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    geschrieben 1240334924000

    Hallo, ich habe folgende Frage:

    Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der Stornierung einer Reise und des Rücktritts vom Reisevertrags wg. Nichterfüllung???

    Stelle diese Frage weil unser gebuchtes Hotel nicht fertig wird.

    Bei Schreiben an den RV steckt der ****** ja häufig im Detail.

    Gesetzt dem Fall das die Alternativen uns nicht zusagen, soll ich dann die Reise stornieren ( oder ggf. auf ein kostenloses Stornoangebot des RV eingehen) oder

    explizit vom Vertrag wegen Nichterfüllung zurücktreten??

    Oder ist Kündigung wg. Nichterfüllung der korrekte Begriff?

    (verwirke ich im Falle des Stornos eventuelle Schadensersatzansprüche??)

  • ADEgi
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    geschrieben 1240347322000

    Hallo,

    der Name, dem Du dem Kind gibst wird egal sein. Einzig wichtig ist die Tatsache, daß der Veranstalter klar und unmißverständlich erkennen kann, warum abgesagt wird.

    Im Juristendeutsch wird es wohl immer ein Rücktritt wegen Nichterfüllung bleiben.

    Gruß

    Berthold

  • chilli06
    Dabei seit: 1196985600000
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    geschrieben 1240779104000

    Erst einmal Danke ADEgi

    LG

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