Hallo, ich habe folgende Frage:
Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der Stornierung einer Reise und des Rücktritts vom Reisevertrags wg. Nichterfüllung???
Stelle diese Frage weil unser gebuchtes Hotel nicht fertig wird.
Bei Schreiben an den RV steckt der ****** ja häufig im Detail.
Gesetzt dem Fall das die Alternativen uns nicht zusagen, soll ich dann die Reise stornieren ( oder ggf. auf ein kostenloses Stornoangebot des RV eingehen) oder
explizit vom Vertrag wegen Nichterfüllung zurücktreten??
Oder ist Kündigung wg. Nichterfüllung der korrekte Begriff?
(verwirke ich im Falle des Stornos eventuelle Schadensersatzansprüche??)