Hallo Urlauberinnen und Urlauber,
unseren diesjährigen Urlaub verbrachten wir in der Türkei im Hotel Lemas Suite. (Bitte lieber zu Hause bleiben, als in dieses Hotel!!!)
Das Hotel wies erhebliche Mängel auf, die mit den üblichen Mängel schon gar nicht mehr zu vergleichen sind.
Z.B. waren wir im 4 Haus von angeblich 3 Häusern untergebracht. Dieses Haus und der eigentliche Hotelkomplex sind durch eine befahrene 20 m breite Schotterstrasse getrennt...
Es gab nicht mal einen Speisesaal, nur eine Poolbar. Das was waren nur zwei Mängel der etwa 4 Seitigen Reisebeschwerde.
Natürlich reklamierten wir sofort bei dem Reiseleiter vor Ort. Dieser konnte aber leider nichts ändern und händigte uns ein Schriftstück mit den Mängel aus. Wir bekamen einen Kopie welche wir ebenfalls an Ltur schicken sollte mit einem Brief, sofern wir das wollten. Er würde das Original direkt nach Deutschland schicken.
Dieser Beschwerdebrief war sehr ausführlich und mit vielen Bilder.
Am 24.9. schickten wir diesesn Breif weg und laut Ltur wäre er erst am 5.Oktober angekommen ...
So teilte man uns folgendes mit :
... So verständlich Ihr Wunsch auch ist, für die berichtete Beanstandung eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, so wenig sehen wir uns leider in der Lage, Ihre Forderungen zu erfüllen.
Nach dem Gesetz sind Ansprüche gegen den Reiseveranstalter innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende geltend zu machen (§ 651 g l BGB). Vertragliches Ende der Reise war am 22.08.2007. Fristende somit am 22.09. 2007. Ihr Schreiben vom 24.09.2007 ging hier am 05.10.2007 ein
Das war alles was wir auf unsere Beschwerde bekamen. Wir forderten nicht mal einen Geldbetrag, sondern lediglich eine Stellungsnahme. Somit ist diese Antwort des Reiseveranstalters für mich unbefridiegend und auch ignorant.
Nun meine Frage gibt es irgendeine Möglichkeit eventuell doch noch an eine Entschädigung zu kommen ?
Ich wäre sehr dankbar übere Eure Hilfe!
Viele Grüsse Jasmin