• JillValentine
    Dabei seit: 1192147200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1192196760000

    Hallo Urlauberinnen und Urlauber,

    unseren diesjährigen Urlaub verbrachten wir in der Türkei im Hotel Lemas Suite. (Bitte lieber zu Hause bleiben, als in dieses Hotel!!!)

    Das Hotel wies erhebliche Mängel auf, die mit den üblichen Mängel schon gar nicht mehr zu vergleichen sind.

    Z.B. waren wir im 4 Haus von angeblich 3 Häusern untergebracht. Dieses Haus und der eigentliche Hotelkomplex sind durch eine befahrene 20 m breite Schotterstrasse getrennt...

    Es gab nicht mal einen Speisesaal, nur eine Poolbar. Das was waren nur zwei Mängel der etwa 4 Seitigen Reisebeschwerde.

    Natürlich reklamierten wir sofort bei dem Reiseleiter vor Ort. Dieser konnte aber leider nichts ändern und händigte uns ein Schriftstück mit den Mängel aus. Wir bekamen einen Kopie welche wir ebenfalls an Ltur schicken sollte mit einem Brief, sofern wir das wollten. Er würde das Original direkt nach Deutschland schicken.

    Dieser Beschwerdebrief war sehr ausführlich und mit vielen Bilder.

    Am 24.9. schickten wir diesesn Breif weg und laut Ltur wäre er erst am 5.Oktober angekommen ...

    So teilte man uns folgendes mit :

    ... So verständlich Ihr Wunsch auch ist, für die berichtete Beanstandung eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, so wenig sehen wir uns leider in der Lage, Ihre Forderungen zu erfüllen.

    Nach dem Gesetz sind Ansprüche gegen den Reiseveranstalter innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende geltend zu machen (§ 651 g l BGB). Vertragliches Ende der Reise war am 22.08.2007. Fristende somit am 22.09. 2007. Ihr Schreiben vom 24.09.2007 ging hier am 05.10.2007 ein

    Das war alles was wir auf unsere Beschwerde bekamen. Wir forderten nicht mal einen Geldbetrag, sondern lediglich eine Stellungsnahme. Somit ist diese Antwort des Reiseveranstalters für mich unbefridiegend und auch ignorant.

    Nun meine Frage gibt es irgendeine Möglichkeit eventuell doch noch an eine Entschädigung zu kommen ?

    Ich wäre sehr dankbar übere Eure Hilfe!

    Viele Grüsse Jasmin

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1192197562000

    Da hat der Reiseveranstalter nun mal Recht und braucht der Beschwerde somit nicht mehr nachgehen.

    Ihr habt das selbst verwirkt, indem ihr ihr die Reklamation nicht rechtzeitig innerhalb der Frist eingereicht habt.

    Außerdem empfehle ich Beschwerden grundsätzlich per Einschreiben/Rückschein zu verschicken.

    Dann kann man jederzeit dem RV den Posteingang nachweisen.

    LG

    holzwurm

  • mimi123
    Dabei seit: 1185321600000
    Beiträge: 53
    geschrieben 1192201625000

    Holzwurm hat in allen Punkten Recht. Ich versteh auch nicht, warum ihr euch so aufregt, dass L´tur behauptet, der Brief wäre erst am 5.10. angekommen. Das spielt doch gar keine Rolle. Ihr habt den Brief ja selbst am 24.9. erst abgeschickt. Ihr habt die Frist somit selbst um 2 Tage verpasst. Ich denke, 4 Wochen reichen aus, um ein Reklamationsschreiben zu verfassen. Wer dies erst auf die letzte Minute (die hier sogar auch schon überschritten war) tut, der hat selbst Schuld.

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
    Beiträge: 4545
    gesperrt
    geschrieben 1192202180000

    Rückschein ist nicht nötig, Du kannst ja jederzeit online den Übergabebeleg des Einschreiben abrufen!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • JillValentine
    Dabei seit: 1192147200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1192214285000

    @ mimi wir regen uns nicht auf, dass Ltur behauptet, dass der Brief am 5.Oktober angekommen ist oder nicht. Meine Frage ist lediglich ob man noch was machen kann, dass wir zu spät waren weiss ich nun selbst. Somit benatwortet Dein Beitrag nicht meine Frage.

    Da wir noch nie Probleme hatten, gingen wir davon aus, dass wohl 4 Wochen nicht zu spät sind.

    Ich schreibe hier im Forum weil ich dachte man bekommt Hilfe, aber auf Kommentare a la "selber schuld" darauf kann ich auch verzichten.

  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 2880
    geschrieben 1192214882000

    @ JillValentine

    mal ganz ruhig und sachlich.

    Da bei Euch ein Fristversäumnis vorliegt, Ihr es aber selbst verschuldet habt, ist euer Anspruch an den Reiseveranstalter erloschen.

    nicht mehr und nicht weniger.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1192456834000

    Dieser Fall wurde ja auch in einem anderen Forum gepostet, wenn ich mich nicht irre.

    Es geht nicht um "Schuldzuweisung", sondern um gesetzliche Fristen, die eben eigens von und für Konsumenten geschaffen wurden, um Rechtsklarheit zu schaffen:

    30 Tage ab Ende der bemängelten Leistung hat ein Konsument das Recht, seine Forderungen dem Veranstalter mitzuteilen.

    Im Gegenzug hat der Veranstalter das Recht, zu spät eingelangte Reklamationen nicht bearbeiten zu müssen.

    Ob das dann wiederum klug vom Veranstalter ist, ist eine andere Sache. Aber rechtlich einwandfrei. Und da gibt es auch keine andere Lösung. Ich kenne einen Fall, der vor Gericht gelandet ist. Da hat der Richter klipp und klar gesagt, dass er die Sache gar nicht verhandeln muss, weil ein Fristenverfall eingetreten war, eben so wie bei euch. Da hatten die Kläger nun nicht nur keine Entschädigung erhalten, sondern sind auch auf ihren Gerichts- und Anwaltskosten gesessen. Alles völlig korrekt gewesen (bis auf den Anwalt, der hätte das wissen müssen...).

    Meint

    Peter

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!