Urteil: Bei 7-tägiger Kurzreise ist Flugzeitverschiebung um 12 Stunden Reisemangel

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    geschrieben 1193486171000

    Bei einer geplanten Kurzreise, hier von 7 Tagen, erfuhr der Urlauber

    kurz vorher, daß sich die geplante Abflugzeit um mehr als 12 Stunden

    nach hinten verschieben sollte.

    Aufgrund des "Zuschnitts der geplanten Reise" hat es sich dabei

    um eine "erhebliche Beeinträchtigung" gehandelt. Dies stellt einen

    Reisemangel im Sinne des § 651c Abs. 1 BGB dar und

    berechtigte den Urlauber zum kostenlosen Rücktritt.

    LG Frankfurt a.M., Urt. v. 26.7.2007 - 2 - 24 S 289 / 06

    Quelle: Reise-Journal der WAZ / reiserecht-fuehrich.de

    Ein hilfreiches Urteil zur Stärkung der Rechte von Pauschalurlaubern.

    Wie immer der Hinweis, daß Gerichte im Einzelfall frei in ihrer jeweiligen

    Entscheidung sind und jeder Richter innerhalb eines Ermessens-Spielraumes

    auch zu anderem Urteil bei gleich, ähnlich oder anders zu bewertendem Sachverhalt kommen kann. Im Bedarfsfall kann Abschrift des Urteils

    bei dem jeweiligen Gericht angefordert werden

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1193489030000

    Hm...

    Gibts auch einen Link? Ich hätte nämlich gerne gewusst, ob das für alle 7-Tagesreisen gilt oder ob hier ein bestimmter Zuschnitt der Reise urteilsbegründend war. Wenn ja, ist doch interessant, was für ein Zuschnitt das war.

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
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    geschrieben 1193491906000

    Klar, wird es (irgendwann) auch geben. Da das Urteil noch relativ frisch ist, google ab und an unter Verwendung des Aktenzeichens oder wie bereits

    geschrieben, Abschrift des Urteils anfordern. Falls Du weitere Informationen

    hast, bitte Nachricht hier.

    Gruß privacy

    PS: Das Reisejournal ist eine gedruckte Beilage der WAZ-Gruppe,

    nicht alle Artikel (so wie dieser) stehen online zur Verfügung.

    Unter reiserecht-fuehrich.de findest Du etwa gleichlautenden

    fachlichen Text, auch derzeit noch ohne Begründung.

    Wer in einer ähnlichen Ausgangslage ist, kann sich natürlich

    auch fachlich informieren lassen. Als 1. Hinweis sollte das

    hier genügen. Man kann nicht alles in "mundgerechten"

    Stücken anbieten, da muß man sich dann selber

    durchbeissen ;). Ein wenig Eigeninitiative sollte

    bei Interesse am Thema erwartet werden.

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  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1193495770000

    Hier ist der genaue Text schon interessant, denn entweder handelt es sich um ein sehr wichtiges Urteil (wenn es für alle Kurzreisen gilt), oder es betrifft einen Spezialfall und ist für die Allgemeinheit unwichtig und man kann es vergessen.

    Gruß

    Manfred

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    geschrieben 1193496467000

    So ist es. Je eher Interessierte informiert sind, umso besser.

    Das Hamburger Abendblatt zum Thema:

    Eine solche Abflug-Verspätung sei mit Blick auf den kurzen Urlaubszeitraum ein Reisemangel, der zur Kündigung berechtige

    Vermutlich sind Reisen bis zu 7 Tagen demnach eine Kurzreise,

    aber diese Spekulation bringt uns nicht weiter. Da hilft nur

    ein Blick in die Urteilsbegründung. Was nicht ist,

    kann ja noch werden. Allerdings habe ich eher

    den Eindruck, daß solche Informationen

    ungerne weitergegeben werden.

    Wie gesagt, jeder, der tieferen

    Einblick benötigt, kann diesen

    bekommen.

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  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1193506330000

    Der Meister der Halbwahrheiten hat mal wieder ein halbes Urteil gefunden..............

    Völlig unbrauchbar diese reißerische Info....

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    geschrieben 1193513551000

    Was gibt es da nicht zu verstehen?

    Die Fakten sind genannt, die stammen nicht von mir.

    Bleib sachlich, auch wenn es Dir offenbar schwer fällt ...

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  • mosaik
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    geschrieben 1193602974000

    Soweit ich bereits in Zusammenhang mit einem anderen Urteil die Begründung kenne, stützt sich der kostenlose Rücktritt auf die Art der Reise, nämlich einer Kreuzfahrt.

    Denn dann ist die Flugverschiebung deshalb erheblich, weil das Kreuzfahrtschiff bereits ausgelaufen ist und man dem Schiff hinterher reisen oder fliegen müsste.

    Das ist der Grund, weshalb der kostenlose Rücktritt gewährt wurde.

    Grundsätzlich gibt es schon längere Zeit Urteile, die Flugverschiebung bezogen auf die Dauer der Reise als unzulässig betrachten, beispielsweise bei Städteflügen von drei oder vier Tagen.

    Es ist halt wie immer: Urteilskurzfassungen werden niemals der Masse dienen...

    meint

    Peter

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