Liebe Forumsmitglieder
Heute habe ich in einer österreichichen Tageszeitung einen Bericht über ein Gerichtsurteil in Deutschland gelesen bei dem zweifel am Justizsystem aufkommen.
Das landgericht Nürnberg-Fürth hat in 2. Instanz entschieden das:
Der Jumpseat (eigentlich nur für das Bordpersonal gedacht
bedeute "keine Einschränkung des Komforts abgesehen von fehlenden
Armlehnen, was bei einer Flugzeit von 3 Stunden nicht schwer wiege"
Komentar eines Juristen vom österreichischen Verein für Konsumenteninformation:
"Ein Urteil, das ein Bahnfahrer gamacht haben dürfte"
Die Kläger dessen Flug in den urlaubsort gestrichen wurde hatte das Angebot mit einer anderen Maschine zu fliegen abgelehnt, da er der Ansicht war es stehe Ihm ein vollwertiger Sitz zu, un daher den Urlaub nicht angetreten.
Der Richter ließ diesen Rücktrittsgrund nicht gelten und sprach dem Reiseveranstalter 95% des Reisepreises als Stornogebühr zu.
Was haltet Ihr von solchen Urteilen?
Gruß
Karl