• wukovits
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    geschrieben 1099524001000

    Liebe Forumsmitglieder

    Heute habe ich in einer österreichichen Tageszeitung einen Bericht über ein Gerichtsurteil in Deutschland gelesen bei dem zweifel am Justizsystem aufkommen.

    Das landgericht Nürnberg-Fürth hat in 2. Instanz entschieden das:

        Der Jumpseat (eigentlich nur für das Bordpersonal gedacht

         bedeute "keine Einschränkung  des Komforts abgesehen von fehlenden

         Armlehnen, was bei einer Flugzeit von 3 Stunden nicht schwer wiege"

    Komentar eines Juristen vom österreichischen  Verein für Konsumenteninformation:

    "Ein Urteil, das ein Bahnfahrer gamacht haben dürfte"

    Die Kläger dessen Flug in den urlaubsort gestrichen wurde hatte das Angebot mit einer anderen Maschine zu fliegen abgelehnt, da er der Ansicht war es stehe Ihm ein vollwertiger Sitz zu, un daher den Urlaub nicht angetreten.

    Der Richter ließ diesen Rücktrittsgrund nicht gelten und sprach dem Reiseveranstalter 95% des Reisepreises als Stornogebühr zu.

    Was haltet Ihr von solchen Urteilen?

                                                             Gruß

                                                             Karl

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1099574573000

    Hallo Karl,

    den Richter sollte man nur eine Stunde auf dem Jumpseat festschnallen, danach würde der dem Passagier alleine für das Ansinnen 100% des Flugpreises als Schmerzensgeld zuerkennen!  :rage:

    Gruß

    Sokrates

    Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • wukovits
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    geschrieben 1099786016000

    Hallo Sokrates

    Mich hat vorallem gewundert, daß diese Vorgangsweise den Luftfahrtbestimmungen entsprechen soll.

    Da dies scheinbar der Fall zu sein scheint, sollten gewisse Mindestbedingungen im Gesetz festgeschrieben werden.

    Möglicherweise war der Haupfehler des Kunden, das er sich geweigert hat die Reise anzutreten.

    Es würde mich nicht wundern wenn er bei einer nachträglichen Reklamation nach Beendigung der Reise mehr Chancen bei Gericht gehabt hätte.

    Scheinbar wird erwartet, daß man sich zuerst als "Stückgut" verschicken läßt und damit das System nicht durcheinander gerät.

    Allfällige Beschwerden z.B. Bandscheibenvorfall müssen dann vor Gricht mittels teurer Atteste nachgewiesen werden.

    PS:Ich habe einmal ein Hotelzimmer aufs Auge gedrückt bekommen bei dem die Fenster nicht ins Freie sondern ins Stiegenhaus führten. (im August auf Kreta)

    Zurück in Wien habe ich dann einen Anwalt gebraucht um 1500 Schillinge Entschädigung zu bekommen, da Gullet meinte dieser Mangel sei nur 1078,- wert.

                                                             Gruß

                                                              Karl

  • jaykayham
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    geschrieben 1099787929000

    Hallo karl,

    dieses urteil haut mich vom stuhl... leider habe ich noch nichts in deutschland davon gehört! kannst du mir sagen, in welcher zeitung das stand??? DANKE!

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • wukovits
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    geschrieben 1099850591000

    Hallo Chris

    Der Bericht stand am 3.11. sowohl im Kurier als auch in der Neuen Kronen Zeitung.

    Ich habe mit Google im Netz nachgeschaut, es gibt entsprechende Berichte auch von den Kieler Nachrichten und dem Hamburger Abendblatt.

                                                                         Gruß

                                                                         Karl

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