• Mausebaer120
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1319269617000

    Ein Veranstalter kann nicht darauf bestehen, daß Kunden für eine versehentlich doppelt gebuchte Reise zahlen. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Aktenzeichen: 2-24 S 40/11).

     

    In dem Fall hatte ein Kunde im Internet eine Reise bei einem Veranstalter für sich und seine Familie nach Hurghada in Ägypten gebucht. Am gleichen Abend buchte er in einem Reisebüro einen Urlaub im selben Hotel im nahezu gleichen Zeitraum.

     

    Der Veranstalter forderte daraufhin eine Stornogebühr für eine der beiden Reisen. Das wiesen die Richter aber als unredlich zurück. So verstoße es gegen Treu und Glauben im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs, an beiden Reiseverträgen festzuhalten. Denn es sei offensichtlich, dass der Kunde nur eine der Reisen wahrnehmen könne. Es dränge sich damit auf, dass der Kunde versehentlich den Urlaub doppelt gebucht hat.

      

    Ein Urlauber könne auch nicht auf einem Angebot bestehen, dem ein offensichtlicher Fehler im Buchungssystem zugrunde lag. Ebenso sei es unzulässig, als Veranstalter auf der Gültigkeit einer klar erkennbaren Doppelbuchung zu beharren. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.

    Quelle: Tourexpi

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • zuckerpueppi
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    geschrieben 1319270616000

    Hm...nun ist ja "Recht" gesprochen worden.....

    Aber so, wie diese Angelegenheit geschildert wurde - obwohl es sicher nicht die ganze Geschichte ist........ist es aus meiner Sicht kein "gutes" Urteil. Aber das ist natürlich sehr subjektiv betrachtet.

    Diese Angelegenheit als "versehentliche Doppelbuchung" zu betrachten ist schon tolerant.

    Ich finde es schade, dass man dann den Menschen ihr eigenes Verantwortungsbewußtsein nimmt......auch wenn der Rv sicher kulant hätte reagieren können, da ja offensichtlich der Kunde sowieso mit diesem Rv gereist ist......hat wohl alles seine zwei Seiten.....

    Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden, bevor sie leben können.
  • Mausebaer120
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    geschrieben 1319271110000

    Tja, ich würde im oben genannten Fall auch nicht von einer "versehentlichen Doppelbuchung" sprechen. Mir kann doch keiner erzählen, daß der Kunde bis zum Abend vergessen hatte, daß er bereits im Internet die gleiche Reise gebucht hatte und deswegen dann nochmals im Reisebüro die Reise gebucht hat.

     

    Ich finde das ganze etwas seltsam - aber vielleicht fehlen uns ja noch Infos zu dem Fall...?

     

    Ist es wirklich so wie es sich anhört, wäre das ja ein Freifahrtschein für sog. "Spaßbucher" - einfach mal im Internet eine Reise buchen und dann Abends im Reisebüro nochmal. Letztendlich kann es das ja auch nicht sein, oder ? :?

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  • zuckerpueppi
    Dabei seit: 1312156800000
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    geschrieben 1319271381000

    @Mausebaer

     

    Genau das waren auch meine Gedanken...und die mal weiter gesponnen, könnte es noch ausufern.....man "sichert" sich überall was...und damit stehen ja die "freien" Plätze anderen potentiellen Reisenden nicht mehr zur Verfügung und bei tagesaktuellen Angeboten geht so ein Reisepreis schon mal nach oben...je öfter die Reise "nachgefragt" wurde.......

    Für mich sieht es auch wie ein "Vollkasko-Schein" aus ......

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  • Brigitte
    Dabei seit: 1062633600000
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    geschrieben 1319272606000

    @Mausebaer, ich glaube eher an ein

     

    Zitat: offensichtlicher Fehler im Buchungssystem

     

    Der Kunde hat - wie man das jetzt schon ein paar mal gelesen hat - keine Rückmail, was auch immer bekommen und in "Panik" - was mache ich jetzt, bis morgen ist das Hotel weg - schnell ins Reisebüro, dort bekomme ich sofort eine schriftliche Bestätigung und bin auf der "sicheren Seite" .

     

    Am nächsten Tag, war dann auf einmal die Rückmail im Briefkasten :hilfe:

     

     

    Ging mir letztens ähnlich. Ich habe was gekauft und bekam keine (Sofort)Antwort. Habe ich das jetzt gekauft oder nicht - habe ich mich gefragt, habe aber gewartet. Am nächsten Tag habe ich dann die "automatische mail" bekommen. ;)

     

     

     

     

    Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an. *Albert Schweitzer*
  • Mausebaer120
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1319273727000

    Dann finde ich aber die Wortwahl "versehentliche Doppelbuchung" nicht richtig, Brigitte.

     

    Dann müsste es doch in dem Urteil heißen "Doppelbuchung wegen Systemfehler" oder so ähnlich.

     

    Und Dein angeführtes Zitet "offensichtlicher Fehler im Buchungssystem" sehe ich nur als Vergleich und nicht als Hinweis auf dieses Fall.

     

    Komisch finde ich ja auch, das der Kunde "im selben Hotel im nahezu gleichen Zeitraum" am Abend buchte und nicht zum gleichen Zeitraum ... war es da dann vielleicht günstiger ?

     

     

    Vielleicht kennt ja jemand die genauen Hintergründe des Falls und klärt uns alle noch auf  ;)

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  • Brigitte
    Dabei seit: 1062633600000
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    geschrieben 1319274331000

    ja, da hast Du natürlich recht, das hört sich "komisch" an und im ersten Moment, habe ich das gleiche gedacht wie Du. ;)

     

    Mein Posting ist auch mehr als ein, wahrscheinlich liegt der Hund wo anders begraben - zu betrachten.

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  • AntoniaW
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    geschrieben 1319329317000

    Wie entscheidet wohl Salomo in diesem Fall?

     

    - Der Kunde darf zwischen beiden Buchungen wählen.

    - Der Reiseveranstalter lässt nur die teurere Buchung bestehen.

    - Das erstbesuchte Reisebüro darf sich freuen, das zweitbesuchte hat umsonst beraten.

    u.s.w.

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