Laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt dürfen Airlines das check-in bei Nichtvorlage des zur Buchung genutzten Kredikarte nicht verweigern. Geklagt hatte eine Reisende, deren Karte zwischen Buchung und Flug aus Sicherheitsgründen vom Kreditinstitut ausgetauscht wurde und sie daraufhin bei der Airline (hier Iberia) gegen eine Zusatzgebühr umbuchen mußte., da auch die Kreditkartenabrechnung für das Ticket nicht zum check-in akzeptiert wurde.
Das Landgericht bemängelte in seinem Urteil die Klausel als kundenfeindlich und verurteilte die Airline zur Zahlung von Schadensersatz.
Quelle: JuraBlogs und RP-online