Das OLG FfM gibt einem Vater mit gemeinsamem Sorgerecht das Recht, den Türkeiurlaub seines Kindes mit dessen Mutter zu untersagen.
"Beim gemeinsamen Sorgerecht muss ein Elternteil nicht dem Urlaub des anderen Elternteils mit dem Kind zustimmen. Das verhält sich allerdings anders, wenn das Reiseziel mit einer über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehenden Gefahr verbunden ist. Die gegenwärtigen Verhältnisse in der Türkei sind so unsicher und so wenig vorhersehbar, dass nicht einem Elternteil allein die Entscheidungsbefugnis hierfür übertragen werden kann. Grundsätzlich wiegen die möglichen Gefahren für das Kind schwerer als die finanziellen Nachteile einer Stornierung oder für eine Umbuchung."
(AZ: 5 UF 206/16)