• Kleeblatt
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    geschrieben 1434817903000

    Hallo,

    ich hoffe ich bin hier richtig :-)

    Am letzten Nachmittag unseres Urlaubs in Fuerteventura ist uns leider ein Fahrrad gestohlen worden... das alleine wäre schon ärgerlich genug, da der Diebstahl natürlich nicht mitversichert war...

    Jedenfalls wollten wir diesen Diebstahl dann bei ortsansässigen Polizei zur Anzeige bringen. Spanisch sprechen wir natürlich nicht, aber die Polizei weigerte sich die Anzeige auf Englisch aufzunehmen, obwohl mein Mann sehr gutes Englisch spricht!!! Die Anzeige kann nur mit einem Übersetzer gemacht werden, so deren Aussage.

    Darauf hin haben wir zig mal versucht die Notfallnummer des Veranstalters zu wählen - es war 17Uhr nachmittags - doch bis 20 Uhr haben wir weder noch jemanden erreicht, noch dass uns irgendjemand mal zurückgerufen hätte. Am nächsten Tag haben wir dann die Reiseleitung, die dann im Haus war, angesprochen. Die einzige Antwort war dann dass sie selber nicht mit kann und sie auch keinen Kollegen erreicht, der mit uns zur Polizei gehen kann. Mit der Aussage wurden wir dann quasi sitzen gelassen. Da wir am selben frühen Nachmittag unsere Rückreise angetreten mussten, konnten wir also keine Anzeige erstellen.

    Jetzt ist meine Frage ob wir unseren Veranstalter irgendwie dafür verantwortlich machen können? Bzw möchte ich auf jedenfall unseren Unmut kund tun, dass so eine Art von Reisebetreuung wohl das letzte ist - hat jemand einen Tip in welcher Form wir das am besten machen?

    Vielen Dank für eure Mühen.

    LG Katja

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1434820117000

    In Berlin kann man auch keine Anzeige in Spanisch bei der Polizei aufgeben.

    Höchstens in Türkisch :laughing:

    Ist ja unerhört von der Reiseleitung, wozu sind sie denn da?

    Müssen doch die Urlauber an die Hand nehmen.

    Fahrrad ist nicht versichert,

    Also weg ist weg,

    Wozu eine Anzeige?

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Domino27
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    geschrieben 1434821905000

    @Kleeblatt

    Habt Ihr denn das Fahrrad über den Veranstalter angemietet oder war dies Euer eigenes?

    Wenn Ihr über den Veranstalter nur Flug und Hotel oder nur Hotel gebucht habt, wäre es nur freundliches Entgegenkommen des Veranstalters gewesen Euch in dieser Situation zu helfen. Aber beanspruchen kann man dies sicherlich nicht.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1434823395000

    So ist es - der Veranstalter hat mit dem Vorkommnis nicht die geringsten Berührungspunkte. Zudem ist für die Erstattung von Strafanzeigen die Landessprache obligtorisch, es handelt sich hier also keineswegs um polizeiliche Willkür.

    Das gilt übrigens auch hier in Deutschland.

    Wäre das Fahrrad vom Veranstalter gemietet gäbe es eine entsprechende Versicherung die nur bei grob fahrlässigem Verhalten nicht einsteht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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