Verbindlichkeit angaben im Katalog gegenüber eigener Web-Site des Hotels??

  • carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
    Beiträge: 319
    geschrieben 1123599736000

    wie verbindlich sind eigentlich die Angaben auf der eigenen Web-site eines Hotels gegenüber dem Katalog  bzw dem Reiseveranstalter ???

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1123600895000

    Hallo,

    für mich ist die Internetseite eines Hotels genauer und ich habe in eine solche Seite mehr Vertrauen.

    Trotzdem sollten die Angaben vom Katalog nicht viel von den Angaben auf der Internetseite eines Hotels abweichen.

    Um welches Hotel/Veranstalter handelt es sich?

    Gruß

    Karl-Heinz

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
    Beiträge: 5229
    gesperrt
    geschrieben 1123602724000

    Die Homepage eines Hotels ist zwar häufig (schon allein aus Platzgründen) deutlich detaillierter und informativer als die Katalogbeschreibung des Veranstalters - Anspruch hast Du aber nur auf die Leistungen, die Dir im Katalog des Verstalters zugesagt werden, denn Dein Vertragspartner ist bei Buchung einer Pauschalreise der Veranstalter, nicht der Hotelier.

    Beispiel: Auf der Hotelhomepage sind die Zimmer mit Klimaanlage ausgeschrieben, im Katalog des Veranstalters nicht. Wenn Du Dich beschweren möchtest, weil Dein Zimmer keine Klimaanlage hatte, hast Du keinen Anspruch auf eine Erstattung, denn der Veranstalter hatte die Klimaanlage nicht in seinem Katalog versprochen und somit konnte sie auch nicht erwartet werden. Vertragsbestandteil ist die grundsätzlich Hotelbeschreibung des Veranstalters, bei dem die Reise gebucht wurde, nicht die Angaben auf einer Hotelhomepage.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1123603965000

    ...oder um beim"Thema" ;-) zu bleiben.

    Steht in der Hotelbeschreibung 24 Std.-AI, in der gebuchten Katalogbeschreibung nur "Getränke von 10.00 bis 24.00" hast Du keinerlei Anspruch auf kostenlose Getränke außerhalb dieses Zeitraumes.

    Um was geht es denn im Detail?

    VG

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
    Beiträge: 319
    geschrieben 1123614677000

    Ich habe eine Reise gebucht nach alanya / Incekum in das Hotel Aydin Bey Gold Dreams.

    Und habe als Vergleich , die Beschreibung des Reiseveranstalter corendon.de

    die Beschreibung der Hotelkette  aydinbeyhotel.com

    und die ERfahrungsberichte von Holidaycheck.de

    wer die Seite von aydinbeyhotel.com gesehen hat, hat schon bestimmte erwartungen an das hotel.

    vergleicht man dies aber mit der Seite des Veranstalters bzw den Bewertungen auf Holidaycheck.de

    komme n einem diverse zweifel

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1123662889000

    Nochmals zur kurzen Übersicht:

    Bindend für einen Kunden sind die Leistungsangaben und Beschreibungen des Reiseveranstalters und zwar in jenen Unterlagen, die als Buchungsgrundlage verwendet wurde: Internet --> Internetbeschreibungen, Katalog --> Katalogbeschreibungen

    und nichts anderes!

    Weiters:

    Alle im Internet zu findenden Bewertungen von Kunden stellen eine aus der Sicht jener Kunden persönlich-subjektive Bewertung einer Anlage dar. Dabei ist auch zu bedenken, dass beispielsweise bei einer Clubanlage von 500 Betten eine Zahl von fünf, 10 oder 20 Bewertungen, gemessen an der dort tatsächlich Urlaubenden Zahl wahrscheinlich nicht repräsentativ sein wird. Und - meist überwiegen die negativen Beschreibungen, weil es im Menschen ist, Negatives schneller und eher zu verbreiten als Positives!

    Gruß

    Peter

  • Sash001
    Dabei seit: 1120780800000
    Beiträge: 88
    geschrieben 1123697483000

    mal ne frage: wieso hast du gebucht wenn du mit den bedingungen vom veranstalter nicht einverstanden bist?

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!