• lolala
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1654618624957

    Hallo zusammen,

    nach über 6 Jahren steht nächsten Monat endlich wieder ein Urlaub an (Pauschalreise über HC gebucht, Reiseveranstalter FTI). Das 4-Sterne-Hotel ist lt. Beschreibung frisch renoviert, seit Mai trudeln die ersten Bewertungen rein und die versprechen nichts Gutes. Dreckige Zimmer, sehr eintöniges Essen, bestimmte Bereiche (z.B. Wellnessbereich) noch im Bauzustand und nicht nutzbar.

    Ich hatte nun versucht auf ein andere Hotel umzubuchen, jedoch wurde mir der teurere Preis vom Wochenende angeboten (Preisunterschied von fast 400€), obwohl ich die Anfrage am Mittwoch stellte. Das ist mir zu viel und so wird es wahrscheinlich bei dem ursprünglich gebuchten Hotel bleiben.

    Es kann gut sein, dass die beschriebenen Mängel bis zu meinem Reiseantritt beseitigt sind, wenn nicht, will ich auf einen möglichen Schadensersatz gur vorbereitet sein. Hier im Forum las ich etwas von der Frankfurter Tabelle und dass man sich Mängel schriftlich vom örtlichen Reiseleiter bestätigen lassen soll - in meinem Fall ist dieser aber nur telefonisch erreichbar. Wie geht man da am besten vor? Und gibt es für Mallorca eine Auflistung, was man für die einzelnen Sterne-Kategorien erwarten kann? Ich konnte dazu nichts konkretes finden und sowas eintöniges Essen ist ja vielleicht auch eine sehr subjektive Aussage, ich hätte da gern was Handfestes.

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

    Danke & liebe Grüße

    Lola

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1654620661682 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo lolala,

    zu deinem letzten Punkt / Hotelsterne:

    Es gibt ein HotelstarsSystem der EU - hier klicken zu den Kriterien

    Danach sollen sich - lt. Mallorca Magazin - zu 70% die Hotels auf den Balearen richten - hier zum Artikel (Der Artikel ist von 2015.)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1654623792012 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nachtrag @Iolala

    Du musst die Mängel konkret und umgehend vortragen, aber nur diesen Vortrag bestätigen lassen, nicht etwa die Mängel selbst. Ferner ist eine Frist zur Abhilfe zu setzen (üblich sind 24h, bei "kein Pool" oder "5km bis Strand" ist das zwar fast sinnlos, aber zur Not könnte man dir ja eine alternative Unterkunft anbieten).

    Die Mängel kannst du mittels Fotos, der Benennung von Zeugen (namentlich und mit Anschrift wenn möglich) aufnehmen und nach der Reise dem Veranstalter vorlegen.

    Die Frankfurter Tabelle ist eine Orientierung, wie hoch die Reisepreisminderung (nicht Schadenersatz! Das sind rechtlich verschiedene Sachverhalte) sein kann - wohlgemerkt "kann" und nicht "muss".

    "Eintöniges Essen" ist z.B. ein sehr schwaches Argument. Wird aber anstatt eines Büffets nur ne Nudel auf den Tisch geklatscht kann das Preis mindernde Wirkung entfalten.

    Ferner ist zu unterscheiden zwischen "Unannehmlichkeit" und "Mangel".

    So wird ein (noch?) nicht verfügbares Pizza Stübchen hinzunehmen sein, während die Nutzbarkeit nur eines anstelle von 3 versprochenen Pools einen Mangel darstellen kann und zur Preisminderung berechtigen.

    Hier mal ein lange nicht gesetzter Link zur gegenständlichen Tabelle

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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